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Aktuelle Hinweise (Entfall)
Medizinische Hinweise
Redaktionelle Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Panama-Stadt muss verbreitet mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld und höchstens eine Kreditkarte bei sich haben. Bewegungen zu Fuß sollten nach Einbruch der Dunkelheit unbedingt vermieden werden. Ein besonders großes Risiko von Raubüberfällen besteht in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas, Colon. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die in Colon anlegen, sollten sich organisierten Landausflügen anschließen. Es wird dringend davon abgeraten, auf eigene Faust die Stadt Colon und das Hafengelände zu erkunden.
Demonstrationen bzw. Proteste aus innenpolitischen Anlässen führten wiederholt auch zu Gewaltanwendung und Straßenblockaden durch gesellschaftliche Organisationen. Solche Gelegenheiten wurden auch von kriminellen Elementen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.
Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen von Panama-Stadt oder an anderen, bei Touristen beliebten Orten, wie die beliebte Inselkette Bocas del Toro oder dem Valle de Anton, kann es zu Diebstählen oder Überfällen, wie auch sexueller Belästigung und Nötigung, bis hin zu Vergewaltigungen allein reisender Frauen, kommen.
Auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen ist Vorsicht geboten. Es besteht außerdem das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden.
Waffen sind verbreitet und es kommt vermehrt zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.
Widerstand des Opfers kann Täter zusätzlich provozieren und das Risiko für Leib und Leben erhöhen. Ruhige Herausgabe der vom Täter geforderten Wertgegenstände oder Geldbeträge kann die Gefahr reduzieren. Es ist daher ratsam, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen.
Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollten nur am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis und auch in der Stadt ausschließlich registrierte oder online zu buchende Funktaxis genutzt oder Fahrdienste angefordert werden. Ein Taxi an der Straße anzuhalten birgt erhebliche Risiken. Dies gilt auch für das Zusteigen in Taxis, die bereits Fahrgäste befördern.
Von Aufenthalten im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten. Dort bestehen hohe Sicherheitsrisiken. In dem Gebiet operieren kriminelle Organisationen und vereinzelt illegale, bewaffnete Gruppen aus Kolumbien, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken.
Polizeiliche Zugangssperren sollten unbedingt respektiert werden. Es liegt im Ermessen dieser Kontrollposten, dem Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben.
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Reisende müssen in dieser Zeit in Panama mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, sich z.B. über das zuständige National Hurricane Center informiert zu halten und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.
Ausweispflicht
Für Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass - zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht – stets mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Infrastruktur/Straßenverkehr
Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.
Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.
Führerschein
Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig.
Weiterreise nach Kolumbien
Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.
Es existiert eine Fährverbindung von Colon, Panama nach Cartagenas de Indias, Kolumbien, die aber nicht ganzjährig in Betrieb ist. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig vorher bei dem Betreiber erkundigen.
Schwimmen
Vom Schwimmen in Flüssen wird abgeraten. Jährlich kommt es hierbei zu tödlichen Badeunfällen in ursprünglich flachen und ruhigen Gewässern, wenn es durch unvorhersehbare Regenfälle weiter flussaufwärts ausgelöste zu einer starken Flutwelle kommt, die Badende mitreißen kann. Auch vermeintliche Bäche und flache Flüsse können sich innerhalb Sekunden in Sturzbäche verwandeln.
Geld/Kreditkarten
Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Bank- (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "Western Union" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.
Versorgung im Notfall
Reisende nach Panama sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
Visum
Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 500,- US-$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Jachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,- bis 200,- US-$ erhoben.
Wichtiger Hinweis: Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen informieren, wie ein reguläres Touristenvisum erlangt werden kann. Ein Aufenthalt in Panama über die erlaubte Visumsdauer wird als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen geahndet sowie ggf. Ausweisung aus dem Land.
Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Migrationsbehörde von Panama.
Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als die erlaubten 180 Tage im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Auftenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.
Einreise auf dem Seeweg
Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Territorium Guna Yala (San Blas Inseln) sollte unbedingt auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Einwanderungsbehörde (Migración) geachtet werden. Reisende können sonst als Illegal-Eingereiste behandelt werden, siehe oben.
Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es dem Reisenden, nach dem Büro der Migrationsbehörde zu fragen und sich unverzüglich einen Einreisestempel geben zu lassen, auch bei Einreise mit einem privatem Schiff /zu sehr früher und später Stunde.
Ist der Reisende erst einmal im Land (z.B. in Panama Stadt) kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden und der Reisende gilt ausnahmslos als illegal.
Einreise von Costa Rica
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.
Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.
Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/ Puerto Rico) oder Kanada
Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.
In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße/öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet, z.B. Nachbarländer, siehe www.who.int, gefordert.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird zwar kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehört u.a. die gesamte östliche Landeshälfte, siehe www.who.int.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann zudem die Impfung aus Panama kommend verlangt werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Panama mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.
Influenza A-Virus /H1N1- Grippe
Im Distrikt Barú, Region Chiriqui, werden vermehrt H1N1 - Influenzafälle, mit Todesfällen, gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.
Malaria
Es besteht ein geringes Risiko in den Provinzen der Atlantikküste (v. a. Bocas del Toro im Nordwesten) und in den Grenzgebieten zu Costa Rica und Kolumbien (Colon, Chiriquí, Darién, Ngobe Bugle, Panama, Kuna Yala (SanBlas), San Blas Islands und Veraguas). Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile inkl. Stadtgebiete. Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Panama. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Näheres finden Sie im Merkblatt Chikungunya.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
· ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue und Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
Leishmaniasis
Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken werden daher allen Reisenden Mückenschutzmaßnahmen (s.o.) empfohlen.
Leptospiros
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Hantavirus
Diese seltene, durch Nagetiersekrete übertragene, Erkrankung verläuft in der Regel zunächst wie eine Grippe. Noch seltener werden Todesfälle durch Kreislauf-, Lungen- und Nierenversagen beobachtet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen.
Einmalhandtücher verwenden.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Panama durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org.
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Tue, 29 Jan 2019 12:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/panamasicherheit/206378