Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Aktuelle Hinweise

    Im Lichte der erhöhten Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung

    Innenpolitische Lage
    Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
    Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
    Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
    im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka
    (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
    im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
    Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten und empfohlen, sich möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzenund sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
    Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

    Krim
    Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
    Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht. Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
    In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

    Kriminalität
    In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind. Zudem wurde über einzelne Fälle berichtet, in denen Besucher, angelockt beispielsweise über das Internet, mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen wurden. Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Allen Reisenden wird empfohlen, die übliche Umsicht walten zu lassen.
    Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
    Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
    In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und die Versicherung in Deutschland informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
    Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.
    Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt gute Eisenbahn- und Inlandsflugverbindungen. In Kiew und Charkiw existieren U-Bahnen. Bei der Benutzung von Taxis empfiehlt sich die Preisverhandlung vor Beginn der Fahrt oder die Nutzung einer der weit verbreiteten Smartphone-Apps. Nächtliche Autofahrten über Land sollten vermieden werden.
    Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Im Zusammenhang mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften hat das Innenministerium zudem verstärkte Geschwindigkeitskontrollen angekündigt.
    Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
    Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Es wird empfohlen, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Es sollte im Notfall darauf bestanden werden, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.

    Geld/ Kreditkarten
    Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
    Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch, beim Zahlungsvorgang sollten Reisende diese nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein. Von der Mitnahme von einer einen Tagesbedarf überschreitenden Bargeldsumme wird abgeraten.
    Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden.

    Hinweise für Reisende mit Behinderungen
    In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
    In der Ukraine besteht für Ausländer eine Krankenversicherungspflicht. Eine ärztliche Behandlung muss trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.
    Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.

    Erfassung biometrischer Daten
    Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

    Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
    Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
    Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro 180 Tage (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des gleitenden halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
    Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

    Aufenthaltsverlängerung
    Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

    Finanzierungsnachweis
    Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 1684). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2018) ein Betrag von ca. 1.100,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Es wird angeraten, geeignete Nachweise mit sich zu führen.

    Krankenversicherungspflicht
    Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

    HIV-Test
    Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

    Einreise mit Kfz
    Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
    Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine. Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache richten Sie an das Departement für Informationen und Auskünfte. Bei Beschwerden wegen rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls“, ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 454 16 13.

    Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.

    Im Zweifelsfall sollten Reisende eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise ausfüllen. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

    Ein- und Ausfuhr von Devisen
    Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
    Bankmetalle bis zu 500 Gramm in Barrenform sind stets zu deklarieren.
    Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
    Bei Beträgen über 10.000 € ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

    Einfuhr von Fahrzeugen
    Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.

    Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
    Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
    - Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
    - Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
    - Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
    "Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
    In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt Expertenkommission des Kulturministeriums. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: 044-2795647 und 044-2795340

    Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
    Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.

    Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit ca. 700 Euro Strafe oder Führerscheinentzug für 3-4 Jahre geahndet werden.

    Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für 4-5 Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10-15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen die ohne Führerschein am Steuer eines Fahrzeuges angetroffen werden, haben mit einer Strafe von ca. 1000 Euro und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges zu rechnen.

    Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.

    Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.

    Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.

    Medizinische Hinweise

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Imfpungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS
    Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommermeningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen. Es wird empfohlen, den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken abzusuchen und diese so rasch wie möglich zu entfernen. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Während Ihres Aufenthaltes sollten Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser.

    Tollwut
    In der Ukraine gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhaut­kontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich ARIG (Anti-Tollwut Immunglobulin).

    Masern
    sind in der Ukraine sehr verbreitet, zahlreiche Erwachsene haben keine Immunität. Kinder sollten die Impfung alterentsprechend erhalten. Erwachsene sollten sich erneut gegen Masern impfen lassen, wenn ein bestehender Schutz gegen Masern nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

    Radioaktive Risiken
    Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Genuss von Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild sowie einheimischen Milchprodukten aus den belasteten Regionen vermieden werden. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Für Reisen in der Region wird der Abschluss einer privaten Auslandsreisekranken- und Rückholversicherung dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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    Thu, 21 Feb 2019 14:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ukrainesicherheit/201946