Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung für den Gaza-Streifen)

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    Redaktionelle Änderungen

    Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)

    Aktuelle Hinweise

    Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
    Am 14. und 25. März 2019 sind Raketen vom Gaza-Streifen aus in Richtung Tel Aviv und angrenzende Städte abgefeuert worden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Erklingen der Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume aufzusuchen sind. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
    Es ist wiederholt zu einem Beschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Es kann weiter zu Zwischenfällen am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet kommen.
    Am israelischen Sicherheitszaun am Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche, mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Zauns landen.
    Die Lage auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif ist angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen um den Zugang zu den Räumlichkeiten am Goldenen Tor/Bab Al-Rahma angespannt. Es kann zu kurzfristigen Sperrungen kommen.
    Bei Besuchen auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif und in der Altstadt wird zur erhöhten Vorsicht geraten. Dies gilt in besonderem Maße an Freitagen.

    Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird dringend abgeraten.

    Reisende werden weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen

    Innenpolitische Lage
    Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
    Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation auch zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort. Reisende sollten bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten lassen.

    Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
    Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
    Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen.
    Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).
    Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.
    Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gaza-Streifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.
    Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Übergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.

    Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist außer an Wochenenden und islamischen Feiertagen grundsätzlich geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden. Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise zu Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Ausreise kommen. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.

    Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

    Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird stets zu erhöhter Vorsicht geraten. Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.
    Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte sollten sich einer ortskundigen Begleitung versichern und über die aktuelle Lage informiert halten.

    Israel allgemein
    Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
    Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
    Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, bietet der israelische Zivilschutz Home Front Command.

    Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
    Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 24. Juli 2018 wurde im Grenzgebiet ein syrisches Kampfflugzeug abgeschossen. Bereits zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele und militärischen Operationen in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
    Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

    Grenzgebiet zu Ägypten
    In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden.
    Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.
    Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen. Auf die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nord-Sinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel wird hingewiesen.

    Angrenzendes Gebiet zum Gaza-Streifen
    Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten.
    Reisende in der Region sollten Bewegungen möglichst auf das Nötigste beschränken, sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen informieren und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.

    Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
    Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Sie sollten das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung bereisen Aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft sollten Sie sich stets angemessen kleiden und auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung verzichten.
    Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.
    Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden. Es kann zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Reisende vor Ort sollten unbedingt Ruhe bewahren, Menschenansammlungen meiden und Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern suchen. Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
    Bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland wird zu besonderer Vorsicht geraten, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
    Von Fahrten in der Dunkelheit wird generell abgeraten. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten.
    Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Mit israelischen Mietwagen ist der Besuch dieser Städte, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen, grundsätzlich nicht gestattet, siehe Infrastruktur/Straßenverkehr.
    Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.

    Kriminalität
    Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
    Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite. Befestigte Straßen und Wege sollten nicht verlassen und Warnschilder unbedingt beachtet werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
    Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk man sich meistens aufhält.
    Der Amtsbezirk des Vertretungsbüros Ramallah umfasst die Palästinensischen Gebiete, d.h. das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gaza-Streifen (bitte Reisewarnung beachten).
    Vor und während der Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Webseiten der Botschaft in Tel Aviv und des Vertretungsbüros Ramallah zu konsultieren.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.
    Am Shabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Shabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
    Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich, aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. Im Zweifelsfall sind die Mietbedingungen genau zu prüfen.
    Bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten sollte stets ein Ausweisdokument mit sich geführt werden.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Badeunfälle
    In Tel Aviv und Umgebung kommt es immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Reisende sollten sich immer in Strandnähe aufhalten und nicht zu weit hinaus schwimmen. Vor teilweise sehr starken Strömungen wird gewarnt. Es wird empfohlen, nur an bewachten Küstenabschnitten zu baden, die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister unbedingt zu beachten und diesen Folge zu leisten.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete sollte auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung verzichtet werden.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist problemlos möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen und deren Ehegatten gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
    Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

    Grenzübergänge
    Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („B2 Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
    Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
    Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

    Ein- und Ausreisepraxis
    Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
    Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.
    Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.

    Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

    Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

    Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.

    Flugreisende sollten beachten, dass jede Fluggesellschaft ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig festlegt. Das Check- in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Es obliegt jedem Reisenden, sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft seiner Wahl vertraut zu machen und seine Reise entsprechend zu planen.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
    Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

    Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffern (ID-Nummern) verfügen
    Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Westjordanland stammen und über die o.g. palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen, wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Sie erhalten dort eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Gaza-Streifen stammen und über die o.g. Personenkennziffer verfügen, wird die direkte Einreise sowohl nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) als auch in das Westjordanland grundsätzlich verweigert.
    Die israelischen Grenzbehörden weisen die o.g. deutschen Staatsangehörigen üblicherweise darauf hin, dass sie mit einem palästinensischen Reisepass einreisen müssen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Einreise in das Westjordanland jedoch nicht verweigert, sondern die palästinensische Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn dann trotz Hinweis bei Einreise kein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
    Die o.g. deutschen Staatsangehörigen, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

    Besondere Hinweise für die Ehegatten von den o.g. Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
    Die gemeinsame Einreise mit dem Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn dieser über einen palästinensischen Personalausweis verfügt, in den der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des anderen Ehepartners verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion verweigert wird. Die Änderung des palästinensischen Personalausweises muss beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah beantragt werden. Beide Ehegatten erhalten an der Allenby-Brücke eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel und Jerusalem ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.

    Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
    Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Die Reise- und Sicherheitshinweise für Jordanien enthalten genauere Informationen zu den dortigen Einreisebestimmungen.
    Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin, bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufzunehmen.

    Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel
    Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.
    Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Die Schließungen der Übergänge an den jüdischen Feiertagen gelten grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen.

    Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only“ und „Judea & Samaria Permit“-Stempel
    Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten einen sogenannten „PA -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen. Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit“ Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird. Bitte wenden Sie sich an das deutsche Vertretungsbüro in Ramallah für weitere Informationen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972 2 658 7777 angefordert werden.

    Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.

    Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

    Medizinische Hinweise

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.

    HIV/AIDS
    Die Prävalenz von weniger als 0,1% der Bevölkerung ist eher gering. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z. B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Tue, 02 Apr 2019 16:45:00 +0200 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/israelsicherheit/203814