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    Aktuelles

    Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation

    Seit 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

    Situation an der Grenze zur Ukraine

    Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

    Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

    • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.

    Situation an der Grenze zu Belarus

    Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

    Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

    Seit Juli 2024 gelten für die Einfuhr in Belarus zugelassener Pkw nach Polen neue Regeln. Zu den Bedingungen für den Grenzübertritt gehören die Anwesenheit der natürlichen Person, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, und die Nichtverwendung des Fahrzeugs für kommerzielle oder andere Zwecke, die gegen die bestehenden Sanktionen verstoßen.

    Weitere Informationen bietet die polnische Regierung.

    Situation an der Grenze zu Kaliningrad

    An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu 23 Stunden können dort nicht ausgeschlossen werden.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Kriminalität

    In größeren Städten, den touristischen Zentren und an Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

    In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.

    Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
    Für geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen.

    • Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
    • Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit.

    Natur und Klima

    Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern.

    Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen.

    Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein.

    • Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung.
    • Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein.
    • Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Grenzkontrollen

    An der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt.

    Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

    Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden.

    Infrastruktur/Verkehr

    An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse, Bahnen und Taxis zur Verfügung.

    Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte empfehlenswert. Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster ist über die polnische Botschaft in Berlin erhältlich.

    Für die meisten Autobahnen in Polen wurden die Mautgebühren für Pkws und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgehoben.

    Mautpflichtig bleiben aktuell folgende Strecken:

    - A2 Konin - Swiecko: 255 km (bis auf die Umfahrung Posen)

    - A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km

    Die Maut kann sowohl bar als auch mit Kredit- oder Debitkarte (Girocard) bezahlt werden.

    Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen und ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und anfallende Gebühren mittels E-TOLL bezahlen.

    Es muss ganztägig mit Tagfahrlicht gefahren werden. Neben einem Warndreieck sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden.

    Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

    Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung, bis hin zu Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstäter etc.)

    Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht. Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer anzuhalten.

    An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Konsum von Alkohol und anderer Rauschmittel in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten.

    Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

    Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Złoty (PLN). Bankkarten (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) und gängige Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende im Vorfeld sorgfältig über den aktuellen Wechselkurs des PLN informieren, da der angewandte Wechselkurs bis zu zehn Prozent zu Ungunsten des Karteninhabers variieren kann. Bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte (vor Buchung Bezahlung in PLN angeben) wird der günstigere Interbanken-Wechselkurs verwendet.

    In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.

    Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

    Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen.

    Einfuhrbestimmungen

    Siehe Aktuelles

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 EUR oder höher ist in der EU deklarationspflichtig.

    Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor dem Kauf eines solchen zum Export bestimmten Gegenstandes die Ausfuhrberechtigung zu prüfen.

    Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

    Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.

    Heimtiere

    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen FSME und Hepatitis B angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden.

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Fri, 22 Nov 2024 15:15:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…it/polensicherheit-199124

    Letzte Änderungen:

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

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    Aktuelles

    Nach den heftigen Unwettern im Osten und Süden des Landes dauern die Aufräumarbeiten in der Provinz Valencia weiter an.

    Der Zugverkehr ist zum Teil noch eingeschränkt und teilweise sind auch Straßen nicht befahrbar. Über Einschränkungen im Straßennetz informieren die spanische Straßenverkehrsbehörde und die Regierung der autonomen Gemeinschaft Valencia.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

    Kriminalität

    Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.

    In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
    Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.

    Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
    • Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
    • Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
    • Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
    • Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Siehe Aktuelles

    Busch- und Waldbrände

    An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Überschwemmungen und Stürme

    Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

    Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.

    Erdbeben und Vulkanausbrüche

    Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.

    Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.

    • Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
    • Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

    Reiseinfos

    Ein- und Ausreise über Frankreich

    Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

    • Bitte beachten Sie in diesem Kontext die Reise- und Sicherheitshinweise zu Frankreich.

    • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
    • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.

    Infrastruktur/Verkehr

    Siehe Aktuelles

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

    Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.

    Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.

    In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.

    In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).

    Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.

    An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.

    Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.

    Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:

    • Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
    • die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.

    Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.

    In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.

    Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich bei einer offiziellen Stelle Spaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

    Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
    Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.

    Einfuhrbestimmungen

    Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.

    Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.

    In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

    Heimtiere

    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Medizinische Versorgung

    Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Fri, 22 Nov 2024 13:30:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…/spaniensicherheit-210534

    Letzte Änderungen:

    Sicherheit - Reisewarnung

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Am Abend des 21.11.2024 kam es an mehreren Orten in der Hauptstadt Dschuba zu heftigen Schusswechseln zwischen unterschiedlichen Abteilungen der Sicherheitskräfte. Weitere Schüsse wurden am Morgen des 22.11.2024 gemeldet. Die Situation in Dschuba ist angespannt und unübersichtlich. Deutschen Staatsangehörigen in Dschuba wird empfohlen, bis auf Weiteres an einem sicheren Ort zu bleiben.

    Terrorismus

    Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.

    Innenpolitische Lage

    Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.

    Mit Neuabschluss eines Friedensvertrags im September 2018 sind politisch motivierte Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien landesweit zwar zurückgegangen. Dennoch bleibt das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung allgemein sehr hoch.

    In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch. In weiten Teilen des Landes besteht die Gefahr eines Aufflammens bewaffneter Auseinandersetzungen.

    Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle durch marodierende Sicherheitskräfte.

    Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.

    Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.

    Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.

    • Beachten Sie die geltenden Reisewarnungen für Südsudan.
    • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Südsudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.

    • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Südsudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.

    • Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Südsudan aufhalten, informieren Sie sich über die lokalen, sozialen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
    • Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
    • Setzen Sie sich vor Überlandfahrten mit UNDSS in Verbindung und beachten Sie deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
    • Meiden Sie militärische Einrichtungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).

    Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig Übergriffe durch Bewaffnete und Kriminelle.

    Für Angehörige westlicher Staaten besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden, mehrere Ausländer wurden seit Anfang 2017 entführt.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisch-feuchtes Klima.
    In der Regenzeit von März bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
    Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit und Dürre betroffen.

    • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Zuständige Auslandsvertretung

    Die deutsche Botschaft in Dschuba kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Kampala/Uganda zuständig.

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.

    Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.

    Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.

    Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.

    Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
    Kreditkarten (Mastercard/Visa) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
    USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Südsudans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Vollständig geimpfte Personen müssen zur Einreise keinen negativen PCR-Test vorlegen. Für alle anderen Personen ist weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, bei dem die Probeentnahme bei Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Der Nachweis ist in englischer Sprache in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan des Ausdrucks oder der Impfnachweis in elektronischer Form sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Nein
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein E-Visum online zu beantragen.
    Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

    In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.

    Privatreisende dürfen bis zu 10.000 USD steuer- und abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieses Betrages fallen 10% Zoll und 15% Steuer an. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.

    Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten).

    Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung wird bei Einreise von allen Reisenden ab dem Alter von neun Monaten verlangt und ist medizinisch auch sinnvoll.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Poliomyelitis und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Eine Cholera-Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn man keinen Einfluss auf die Qualität des genutzten Trinkwassers oder Zugriff auf sichere Lebensmittel hat.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Masern

    Masern sind in Südsudan weiterhin endemisch. Es kommt regelmäßig zu Ausbrüchen dieser hochansteckenden Erkrankung. Ein vollständiger Impfschutz schützt vor Ansteckung und Folgeschäden.

    • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 96%, 2% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax), 2% andere Spezies. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Mai bis Oktober) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist i.d.R. ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen.

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Meningokokken-Krankheit

    Vor allem in der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)

    Südsudan ist Endemiegebiet der viszeralen Leishmaniasis. Es handelt sich um eine die inneren Organe befallende tödliche parasitäre Infektion.

    • Beachten Sie den Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke.

    Afrikanisches Zeckenbissfieber

    Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever).

    Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

    • Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr.

    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

    Im Süden des Landes (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria) kommt es zu Infektionen mit dem Erreger der Schlafkrankheit, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

    • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

    Gifttiere

    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.

    • Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
    • Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen entfernen Sie evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande, auch in Dschuba ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch ungenügend. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

    • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Fri, 22 Nov 2024 11:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…uedsudansicherheit-244250

    Letzte Änderungen:

    Reiseinfos - Geld

    Redaktionelle Änderungen

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    Aktuelles

    Schließung von Grenzübergängen an der Grenze zur Russischen Föderation

    Alle Grenzübergänge zur Russischen Föderation sind bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr geschlossen.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
    Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
    In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.

    • Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    S. Aktuelles

    Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR (finnische Bahn) und HSL (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
    Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic.
    Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.

    Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar, siehe Rechtliche Besonderheiten.

    Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Fernlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen benutzt werden.

    Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.

    Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen dies erfordern.

    Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr/Grüne Deckungskarte“ wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.

    Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.

    Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.

    Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). In Finnland werden auch Kleinstbeträge mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) oder mit mobilen Geräten bzw. Wallets (z.B. Apple Pay) gezahlt. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.
    Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

    Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

    Ausweispflicht

    Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde "Migri" registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

    Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung für Minderjährige sind zu beachten.

    Weiterreise in die Russische Föderation

    Siehe Aktuelles

    Für Weiterreisen in die Russische Föderation sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.

    Tiere

    Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen u.ä.) nach Finnland gelten verschärfte Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.

    Grundsätzlich sind Reisen mit Haustieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu sog. Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Finnland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Die in Finnland vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Süden des Landes auf. In den Jahren 2019-2023 wurden Erkrankungen vorrangig in der Küstenregion im Südwesten Finnlands, insbesondere in den Gemeinden Kustavi und Parainen sowie auf den Ålandinseln, dokumentiert.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Fri, 22 Nov 2024 10:15:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…finnlandsicherheit-211624

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen


    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate Islands ist generell niedrig; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor.

    • Seien Sie wachsam, wenn Sie sich im Stadtzentrum von Reykjavik bewegen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subarktisches Meeresklima mit kühlen Sommern und relativ milden Wintern.

    Island liegt in einer seismisch aktiven Zone. Seit Oktober 2023 gibt es immer wieder kleinere Erdbeben auf der südwestlichen Halbinsel (Reykjanes-Halbinsel). Teilweise waren diese Beben auch im 50 km entfernten Reykjavik zu spüren.

    Das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management sendet ggf. Warnmeldungen per Textnachricht an alle in der jeweils betroffenen Gegend eingeschalteten Mobiltelefone.

    Vulkanausbruch auf der Halbinsel Reykjanes

    Seit Anfang 2024 kommt es zu Vulkanausbrüchen auf der südwestlichen Halbinsel Reykjanes (Reykjanes-Halbinsel) im Gebiet der Kleinstadt Grindavik. Im Falle eines Ausbruchs rufen die Behörden für das betroffene Gebiet bei Bedarf eine Gefahrenstufe aus und sperren die Zugänge. Es muss auch weiterhin mit vulkanischen Aktivitäten in der Region gerechnet werden.

    Das betroffene Gebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der auch bei deutschen Touristen beliebten Blue Lagoon, die immer wieder kurzfristig geschlossen wird. Das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management sendet anlassbezogen Textnachrichten zur Warnung an alle in der betroffenen Region eingeschalteten Mobiltelefone. Auch der isländische Wetterdienst informiert über die aktuelle Lage im Gebiet des Ausbruchs.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes ist in Island ist nicht gegeben. Insbesondere ins Hochland führen Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und nicht verlassen werden dürfen.
    Es gilt ganzjährig Lichtpflicht ebenso wie ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten.

    Rechtliche Besonderheiten

    Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Bußgeldern belegt und können auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Islands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts in Island gültig sein.

    Für die Einreise nach Großbritannien sowie den Transit durch Großbritannien ist grundsätzlich ein Reisepass erforderlich, nähere Informationen in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.

    Informationen zu allen Aufenthaltsfragen bietet The Directorate of Immigration.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Angelausrüstung muss bei der Einfuhr nachweislich desinfiziert sein; bei Ankunft kann dies ggf. noch auf eigene Kosten erfolgen.

    Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder sowie anderes Zubehör können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung nicht aus.
    Aktuelle Informationen hierzu bietet die Icelandic Food and Veterinary Authority.

    Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, bietet das Directorate of Customs.

    Heimtiere

    Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind bei der Icelandic Food and Veterinary Authority abrufbar.
    Für Touristen könnte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen zweiwöchigen Quarantäne problematisch sein.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Nach individueller Indikation ist eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Island ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Thu, 21 Nov 2024 14:45:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…t/islandsicherheit-223400

    Letzte Änderungen:

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    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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    Sicherheit

    Terrorismus

    Kriminalität

    Insbesondere in den von Touristen stark frequentierten Stadtvierteln und Regionen kommt es zu Kleinkriminalität. Die Zahl der Taschendiebstähle ist im Laufe der letzten Jahre stetig angestiegen und befindet sich derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.

    In Lissabon und Porto sind die touristischen Hochburgen (in Lissabon z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Alfama und Castelo de São Jorge, in Porto die gesamte Altstadt, insbesondere das Viertel Ribeira), aber auch die historischen Straßenbahnen sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln Lissabons ist in den späten Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.

    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Halten Sie den Bargeldbestand klein und geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug.
    • Verwahren Sie Geld, und wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander. Speichern Sie elektronische Kopien/Fotos Ihrer Dokumente. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Tragen Sie Wertsachen und wichtige Dokumente möglichst nah am Körper und halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
    • Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug, v.a. auch in Mietfahrzeugen, und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer

    Es herrscht Atlantikklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches Klima auf Madeira. In den Sommermonaten gibt es zuweilen sehr große Temperaturschwankungen zwischen den Tages- und Abend- bzw. Nachtstunden.

    Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.

    An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.

    Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.

    Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an den Levadas, mitunter auch tödlich.

    Busch- und Waldbrände

    In den Sommermonaten kommt es in Portugal - vor allem im Zentrum und Norden des Landes, aber auch auf Madeira - aufgrund von Hitze und Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Es kann deshalb zu Beeinträchtigungen der Infrastruktur (Sperrung von Verkehrswegen, Ausfall von Bus- oder Bahnverbindungen) einschließlich des Flugverkehrs kommen.

    • Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos, und beachten Sie geltende Feuer- und Rauchverbote.
    • Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
    • Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie einen Brand gesichtet haben.

    Erdbeben und Vulkanausbrüche

    Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflug- und Eisenbahnstreckennetz sowie insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerechnet werden.

    In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt genutzt werden.

    Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis und Berufsfahrer 0,2 Promille. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot. Bei mobilen Radar- und Polizeikontrollen sind Bußgelder zuweilen direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).

    • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
    • Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln (erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 120 km/h und auf Landstraßen: 100 km/h) strikt ein.

    Maut

    Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Mautboxen zur automatischen Abrechnung können vor Reiseantritt gemietet werden und sind auch vor Ort erhältlich, siehe ADAC. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die Mautbox „Via Verde“ zu buchen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die Sonderspuren, genannt „Via Verde“, genutzt werden.

    Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, muss mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.

    • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den zu erwartenden Mautgebühren und Abrechnungsoptionen, z.B. beim ADAC oder unter Portugal Tolls.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu drei Monaten) ausreichend.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

    Das Mitführen sogenannter Scheckkartenmesser ist in Portugal verboten. Reisende werden bei Nichtbeachtung häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira - anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten. Nach einem Gerichtstermin (meist am nächsten Werktag) und Zahlung eines Bußgeldes kann in der Regel die Ausreise erfolgen.

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    • Informieren Sie sich bitte bei der kartenausstellenden Bank/Gesellschaft, ob Ihre Girocard (Bankkarte) in Portugal gültig ist.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein, siehe nachstehenden Absatz
    • Kinderreisepass: Ja, siehe nachstehende Ergänzung

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.

    Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

    Bei Rückflügen über Großbritannien nach Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist in der Regel nicht möglich.

    • Führen Sie vorsichtshalber immer Ihren Reisepass stattnur eines Personalausweises bei Reisen nach Portugal mit sich.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Heimtiere

    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Medizinische Versorgung

    Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.

    In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Thu, 21 Nov 2024 14:30:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…portugalsicherheit-210900

    Letzte Änderungen:

    Aktuelles

    Gesundheit

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in die Provinz Cabo Delgado, in alle Distrikte außer Pemba, wird gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.

    Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

    Demonstrationen, Proteste und Streiks

    Seit Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Präsidentschafts-, Parlaments- und Gouverneurswahlen vom 9. Oktober 2024 kommt es immer wieder zu (auch unangekündigten) Demonstrationen und zu Zusammenstößen mit Sicherheitskräften, auch mit Todesfolge. Mehrfach wurde als Folge von Protestaktionen bereits der Grenzübergang Ressano Garcia/Lebombo zwischen Mosambik und Südafrika geschlossen. Auf absehbare Zeit ist mit weiteren Aktionen zu rechnen. Größere Proteste werden meist vorher bekannt.

    • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Protestmärsche weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig und in kurzen Abständen über die lokalen Medien.
    • Überprüfen Sie, sofern möglich, die Verlässlichkeit und die Quelle Ihrer Informationen, da aktuell viel Desinformation im Umlauf ist.
    • Meiden Sie in Ortschaften weiträumig Parteizentralen und Büros der Wahlbehörde.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Durch anhaltende Streiks kann es zu Versorgungsengpässen kommen. Auch Tankstellen können betroffen sein. Es wird daher geraten, Vorräte aufzustocken und stets mit vollem Tank zu fahren.

    Straßenblockaden und Protestmärsche können Überlandfahrten erschweren oder unmöglich werden lassen.

    • Seien Sie bei Fahrten im Landesinneren, insbesondere beim Durchfahren von Ortschaften, umsichtig.

    Terroristische Angriffe

    In der Provinz Cabo Delgado, sowie im äußersten Norden der Provinz Nampula, kommt es immer wieder zu islamistisch-extremistisch motivierten Angriffen, auf Sicherheitskräfte, Zivilbevölkerung, Dörfer und Verbindungsstraßen. Seit Jahresbeginn mehren sich Berichte über Angriffe, tausende Menschen sind auf der Flucht.

    • Beachten Sie die Reisewarnung für die Provinz Cabo Delgado und die Distrikte Memba und Erati der Provinz Nampula.
    • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage in der Region sehr aufmerksam.
    • Seien Sie besonders vorsichtig.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die Provinz Cabo Delgado, in alle Distrikte außer Pemba, wird gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.

    Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

    Terrorismus

    In den Provinzen Cabo Delgado und dem Norden der Provinz Nampula werden wiederholt islamistisch-extremistisch motivierte Angriffe auf Sicherheitskräfte, Dörfer, Verbindungsstraßen und die zivile Bevölkerung verübt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.

    • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam.
    • Seien Sie besonders vorsichtig.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist erhöht, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen.
    Insbesondere in Maputo und Beira kann es zu Entführungen kommen, die auch Ausländer betreffen.
    Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten.
    Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden.

    • Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich.
    • Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig.
    • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen.
    • Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen.
    • Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
    • Bei Gesprächen mit der Polizei bewahren Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen Sie auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls.
    • Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“).
    • Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo.
    • Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie entweder beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter den Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000, oder dem Büro der staatlichen Ombudsperson („Provedor da Justiça“) unter 863065739, 821200077 oder per E-Mail unter gpj@provedor-justica.org.mz melden.

    Natur und Klima

    Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen.
    Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden.

    Die Zyklone Idai und Kenneth haben 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete bzw. in der Provinz Cabo Delgado im Norden schwere Schäden verursacht. Die Wiederherstellung der Infrastruktur dauert an. Auch 2021 und 2022 kam es zu größeren Tropenstürmen vor allem im Zentrum und Norden des Landes.

    • Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko.
    In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete.

    • Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Die relativ liberale Gesetzgebung ist allerdings nicht gesellschaftlich verankert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten.

    Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo, anderen größeren Städten und touristisch geprägten Orten bezahlt werden. In Mosambik werden zum Teil auch USD und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand (ZAR) akzeptiert. EUR werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.

    Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich. Für Reisen ins Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

    • Führen Sie stets Ihren Pass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich und bewahren Sie beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher auf.

    Visum

    Visa on arrival

    Für die Einreise nach Mosambik zu Besuchs,- Tourismus- und Geschäftszwecken mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, das bei der Einreise beantragt werden kann (sog. „visa on arrival“) . Reisende müssen bei der Einreise auf Nachfrage der Grenzbeamten ein Rückflugticket, sowie eine Unterkunft nachweisen können. Zusätzlich wird eine Gebühr von 650 MZN (ca. 10 USD) erhoben. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist z.B. bei der zuständigen Migrationsbehörde auf Antrag möglich.

    • Informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mosambiks.

    E-Visa

    Das bisherige Verfahren über eine elektronische Plattform (in englischer Sprache) ist derzeit ausgesetzt.

    Visumsbeantragung bei den mosambikanischen Auslandsvertretungen

    Studenten- und Transitvisa und solche zur Begründung eines längeren Aufenthalts müssen weiterhin über die mosambikanischen Auslandsvertretungen beantragt werden; entsprechende Informationen erteilt die Botschaft von Mosambik in Berlin.

    Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten „Runners“, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
    Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer (Overstay) drohen hohe Geldstrafen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
    • Achten Sie darauf, dass mitreisende Kinder mit einem Ausweisdokument mit aktuellem Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
    • Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist.

    Einfuhrbestimmungen

    Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.
    Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000 MZN beschränkt.

    Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

    Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reiseimpfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

    Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.

    · Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen..

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malariarisikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen Sie entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    HIV/AIDS

    HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    Poliomyelitis (Kinderlähmung)

    Mosambik gehört zu den Ländern, die als vulnerabel für Poliomyelitis-Ausbrüche gelten. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

    Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Thu, 21 Nov 2024 11:15:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…mosambiksicherheit-221782

    Letzte Änderungen: Sicherheit

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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    Sicherheit

    Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

    Terrorismus

    Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand ist die Gefahr gegeben, dass es selbst in Urlaubsgebieten zu Anschlägen kommt.

    In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.

    • Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. "Mondscheinpartys", besonders aufmerksam.
    • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall nächtlicher Ausgangssperren.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.

    Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung, dem König und dem thailändischen Königshaus kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.

    • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
    • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen, wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen, gekommen.

    Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

    In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

    Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

    In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.

    • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
    • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
    • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
    • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
    • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
    • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Stürme, Überschwemmungen und Erdrutsche

    Es herrscht tropisches Klima.
    Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
    Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.

    Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.

    • Wenn Sie sich in betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
    • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Erd- und Seebeben

    Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.

    Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
    Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift "Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
    In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
    Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.

    • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
    • Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
    • Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift "Taxi-Meter“.
    • Beachten Sie bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
    • Beachten Sie, dass bei Einreise per Linienflug nach Thailand auch die Ausreise per Linienflug erfolgen muss. Bei Einreise per Chartermaschine muss auch die Ausreise per Charterflug erfolgen. Eine Kombination der Reisewege kann bei Ausreise zu Zurückweisungen/Problemen beim Boarding führen.

    Führerschein

    Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand nicht anerkannt.
    Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
    Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe Rechtliche Besonderheiten - Majestätsbeleidigung.

    • Achten Sie beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen auf angemessene Kleidung.

    LGBTIQ

    Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Ein Gesetz, das die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zum Inhalt hat, wurde im Juli 2024 im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogen

    Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

    Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.

    • Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.

    Majestätsbeleidigung

    Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.

    Diebstahl

    Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl "zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter der Partnerin/des Partners vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.

    Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum

    Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.

    Kleidungsvorschriften

    Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

    Fotografierverbot

    Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

    Drohnen

    Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).

    Strafverfahren

    Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.

    Rauchverbot/E-Zigaretten

    An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
    Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern verboten und kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

    Wohneigentum

    Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

    • Verständigen Sie ggf. die Polizei, auch wenn diese in vielen Fällen nicht im notwendigen Umfang ermittelt. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig. Die Mitarbeiter sprechen Englisch.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.

    Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
    Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.

    • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.
    • Lassen Sie besondere Vorsicht walten, wenn Sie Ihre Kreditkarte verwenden. Geben Sie sie im Restaurant nicht aus der Hand.
    • Nutzen Sie Geldautomaten innerhalb von Bankgebäuden, achten Sie auf Ihre Umgebung und auf zusätzliche technische Geräte (manipulierter Karteneingabeschlitz, zusätzlich angebrachte Kamera zur Ausspähung der PIN etc.).
    • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.

    Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.

    Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
    Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
    Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
    Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

    Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

    Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

    Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

    Überschreitung des zulässigen Aufenthalts

    Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten ("Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für "Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

    Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

    Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

    Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

    • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.

    • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Ein- und Ausfuhr von Devisen

    Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.

    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.300 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. 13.000 EUR) oder mehr (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) zu deklarieren.

    Antiquitäten

    Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.

    Souvenirs

    Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. verboten.

    • Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf über das Washingtoner Artenschutzabkommen und die damit verbundenen Einfuhrbestimmungen zu informieren.

    Zigaretten

    Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
    Die Einfuhr sog. Verdampfer, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus und Zubehör nach Thailand ist verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten - Rauchverbot/E-Zigaretten.

    Drohnen

    Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, Rechtliche Besonderheiten - Drohnen.

    Medikamente

    Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division erhältlich.

    Heimtiere

    Für die Einreise mit Heimtieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office. Praktische Hinweise zu dem Thema finden sich auf den Webseiten der thailändischen Botschaften in Den Haag und Helsinki.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

      Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

    Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza ("Vogelgrippe“) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose.

    Schlangen

    In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden.

    Luftverschmutzung

    Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.

    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Wed, 20 Nov 2024 17:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…thailandsicherheit-201558

    Letzte Änderungen:

    Gesundheit - Aktuelles


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    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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    Sicherheit

    Von nicht notwendigen Reisen in den Semliki-Nationalpark wird derzeit dringend abgeraten.

    Bei Reisen

    • in den Queen-Elisabeth-Nationalpark,
    • in die Nationalparks „Mgahinga Gorilla National Park“, „Bwindi“ oder „Ruwenzori“,
    • zu den Vulkanen Sabyinyo, Gahinga und Muhavura,
    • in das sonstige grenznahe Gebiet zur DR Kongo (näher als 20 km) zwischen Albertsee/Ntoroko im Norden und ruandischer Grenze im Süden,
    • im nordöstlichen Grenzgebiet zu Kenia (Karamoja),

    sind Reisende dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, die Begleitung Ortskundiger in Betracht zu ziehen und sich zeitnah bei lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitssituation vor Ort zu informieren.

    Terrorismus

    Es besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge in ganz Uganda, von denen auch Ausländer betroffen sein können. Zuletzt gab es in der Nacht zum 19. und 25. Dezember 2023 einen Angriff auf zwei Dörfer südlich des Kibale-Nationalparks.

    Im September und Oktober 2023 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kasese und im Queen-Elizabeth-Nationalpark. Dabei kamen auch zwei ausländische Touristen ums Leben. Die ugandischen Behörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen in der Region, insbesondere an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in der Folge ausgeweitet.

    2021 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kampala. Hierbei ereigneten sich im Zentrum von Kampala (Nakasero) zwei Bombenanschläge mit Todesopfern und Verletzten.

    • Lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
    • Ziehen Sie die Begleitung durch Ortskundige in Betracht und informieren sich zeitnah bei lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitssituation vor Ort.
    • Sollten Sie sich aktuell in einem der Parks befinden, halten Sie engen Kontakt zu den Sicherheitskräften.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten wie Einkaufszentren und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, wie z. B. Konzerten, Gottesdiensten, Sportveranstaltungen, etc. sehr aufmerksam und vorsichtig. Entfernen Sie sich umgehend, wenn Sie etwas Ungewöhnliches beobachten und wenden Sie sich schnellstmöglich an die lokalen Sicherheitskräfte.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Politische Spannungen und vereinzelt auftretende spontane Kundgebungen sowie ein hartes Einschreiten der Sicherheitskräfte können nicht ausgeschlossen werden.

    Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan wirken sich gelegentlich auf angrenzende Gebiete in Uganda aus, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor, sodass auch der Besuch der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet - insbesondere des Semliki-Nationalparks, des Rwenzori-Nationalparks und des südlichen Teils des Queen-Elizabeth-Nationalparks (Ishasha) - Gefahren bergen kann.

    • Seien Sie bei Reisen innerhalb Ugandas stets vorsichtig und wachsam.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen grundsätzlich weiträumig und entfernen Sie sich umgehend, wenn Sie Auseinandersetzungen in Ihrer Nähe beobachten.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
    • Erkundigen Sie sich vor Besuchen der ugandischen Nationalparks im Südwesten und Westen unbedingt über die aktuelle Sicherheitslage vor Ort.
    • Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo möglichst und beachten Sie die dortige Teilreisewarnung.
    • Seien Sie auch im Grenzgebiet zu Südsudan besonders vorsichtig und beachten Sie die dort geltende Reisewarnung.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und –raub („Carjacking“) sowie Entführungen möglich, auch gegenüber Ausländern.

    Es kommt gerade in Kampala immer wieder zu, von Motorradtaxi-Fahrern verübten, Raubüberfällen auf Fußgänger. Diese Überfälle finden vermehrt auch tagsüber statt. Fußgänger werden von den schnell heranfahrenden „Boda-Bodas“ überrascht, brutal niedergeschlagen und ausgeraubt, oder es wird versucht, im Vorbeifahren die Handtasche oder den Rucksack zu entreißen. Dabei sind Verletzungen möglich.

    Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Hoteleinbrüche kommen regelmäßig vor. Die Gefahren sind bei Dunkelheit besonders groß.

    Diebstähle aus Fahrzeugen können bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr erfolgen, wie z.B. im Stau, an Kreuzungen bzw. im langsamen Verkehrsfluss.

    Entlang der Grenze zu Kenia in der Region Karamoja sowie beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze besteht ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden.

    • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Spaziergänge, insbesondere abseits der Hauptstraßen im Zentrum Kampalas.
    • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie in Kampala zu Fuß unterwegs sind, und meiden Sie ruhige Nebenstraßen mit weniger Verkehr.
    • Halten Sie Ihr Mobiltelefon nicht in der Hand und tragen Sie Ihre Tasche stets auf der straßenabgewandten Seite.
    • Leisten Sie keinen Widerstand, wenn Sie ausgeraubt werden.
    • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb von Kampala und der Hauptstrecke nach Entebbe.
    • Halten Sie Fenster und Türen im Hotel wie auch in Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt und lassen Sie keine Wertsachen sichtbar liegen.
    • Vermeiden Sie bei Reisen in die Region Karamoja im Nordosten einen Aufenthalt direkt an der Grenze zu Kenia.
    • Halten Sie auch möglichst Abstand zur Grenze zu Südsudan und bewegen sich dort nur in Begleitung erfahrener Führer oder Reiseveranstalter.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Lassen Sie Getränke und Speisen in Lokalen nie unbeaufsichtigt.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und insbesondere im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Uganda liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
    Mit den Virunga-Vulkanen im Ostafrikanischen Grabenbruch liegen acht Vulkane im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo.

    Im Hochland Ugandas herrscht tropisches Klima.
    In den Regenzeiten, üblicherweise von März bis Mai sowie von September bis November, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
    Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, ungenügender Beleuchtung und Personen sowie Tieren auf den Straßen. Insbesondere nachts kommt es häufig zu schweren Unfällen oder Überfällen, auch auf Busse. Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards.

    Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so dass längere Wartezeiten entstehen können.

    Motorradtaxis („Boda Bodas“) und auch öffentliche Minibusse (sog. „Uganda Taxis“) erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

    • Unternehmen Sie Überlandreisen nur mit einem zuverlässigen Reiseunternehmen.
    • Verzichten Sie auf Nachfahrten außerhalb von Kampala.
    • Nehmen Sie für Fahrten von Kampala zum internationalen Flughafen Entebbe nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen, ggf. über Ihr Hotel oder Ihren Reiseveranstalter.
    • Vermeiden Sie auch Fähren, die Ihnen überladen oder unsicher erscheinen.
    • Sehen Sie von der Nutzung von Motorradtaxis („Boda Bodas“) und Minibussen („Uganda Taxis“) grundsätzlich ab.
    • Seien Sie für Abflüge möglichst drei Stunden vor Abflug am Flughafen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Zwar ist seit der Unabhängigkeit Ugandas keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies mit dem im Mai 2023 beschlossenen Gesetz gegen Homosexualität ändert. Das Gesetz verschärft den Straftatenkatalog erheblich, fordert u.a. bei besonders schweren Delikten die Todesstrafe. Das ugandische Verfassungsgericht hat das Gesetz am 3. April 2024 als verfassungskonform bestätigt, jedoch wird ein weiteres Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erwartet.

    Auch unabhängig von der Gesetzeslage sind als queer erkennbare Menschen nicht selten in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt, da homosexuelle Handlungen in Uganda durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert sind. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.

    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

    Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.

    Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.

    Die Einfuhr von (Foto-) Drohnen ist unabhängig von ihrer Größe nur nach vorheriger Genehmigung durch das ugandische Verteidigungsministerium gestattet. Das Reisegepäck wird vor dem Verlassen des Flughafens durchleuchtet und Drohnen werden u.U. konfisziert.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von EUR in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. USD werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der Debitkarte (Girocard, mit Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder Debitkarte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000 und 3.000.000 UGX pro Tag.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ugandas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Pass oder Passkopie sollten Sie während des Aufenthalts stets mitführen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uganda ein Visum.

    Das Visum kann ausschließlich online über das Uganda E-Immigration System beantragt werden.

    Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen.
    Die Visumsgebühr hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Ein Touristenvisum kostet derzeit 50 USD, die Gebühr muss vorab online bezahlt werden. Nach Überprüfung des Antrags erhalten Reisende einen „approval letter“ per E-Mail.

    Das eigentliche Visum wird bei Vorlage von Pass, Originaldokumenten und „approval letter“ bei Einreise erteilt.

    Für die Beantragung anderer Aufenthaltstitel (z.B. „Entry Permit“ für Freiwillige) können andere Zahlungsmodalitäten gelten. Nähere Informationen bietet das Uganda E-Immigration System.

    Zur vorgeschriebenen Gelbfieberimpfung und weiteren Gesundheitsfragen bei Einreise siehe Gesundheit.

    Überschreitung des Visums

    Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100 USD fällig.

    • Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer in Ihrem Pass bei Einreise eingetragen wird und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen Ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.

    Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.

    Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.

    Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.

    Heimtiere

    Bei der Einfuhr von Heimtieren ist ein maximal sechs Tage vor der Einreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung mitzuführen, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein muss.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier. Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
    Seit Juli 2024 treten zunehmend Mpox-Fälle auf, welche alle als Klade Ib identifiziert wurden.
    Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

    Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung einen Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Uganda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Kampala fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken verfügen in den großen Zentren über die wichtigen Standardmedikamente und haben außerhalb zumindest ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Bitte beachten Sie, dass fast immer Vorkasse zu leisten ist.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Uganda vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Uganda wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Uganda besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Januar bis Februar und Juni bis Juli auf. Frühere Ausbrüche von Ebolafieber (zuletzt 2023) und Marburgfieber (zuletzt 2017) sind beschrieben worden.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.


    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Uganda leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßer vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur begrenzt in Uganda und Immunglobuline allenfalls in Kampala erhältlich sind.
    • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.  

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
    • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
    • Reisen in große Höhe, insbesondere im Ruwenzori-Gebirge, können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
    • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Wed, 20 Nov 2024 16:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…t/ugandasicherheit-208752

    Letzte Änderungen:

    Sicherheit – Innenpolitische Lage
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali und zu Mauretanien im Département Matam wird abgeraten.

    Terrorismus

    In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.

    Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.

    Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.

    • Seien Sie in den grenznahen Gebieten auch auf der senegalesischen Seite besonders vorsichtig.
    • Seien Sie sich der latenten Anschlags- und Entführungsgefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Am 17. November 2024 fanden Parlamentswahlen statt. Nutzen Sie weiterhin alle verfügbaren Informationsquellen, meiden Sie grundsätzlich größere Menschenansammlungen und folgen Sie Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.


    Kriminalität

    Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer kommen. Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe können landesweit vorkommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand.

    Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.

    • Unternehmen Sie keine nächtlichen (Strand-)Spaziergänge.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.

    Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.

    • Nehmen Sie bei Benutzung der Fähre von Dakar zur Insel Gorée und bei Benutzung der Brücke über den Fluss Gambia Ihren Reisepass mit.

    Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.

    • Überprüfen Sie die Wetterlage vor Antritt einer Reise.

    Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.

    Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

    Die Entminung in den Wäldern im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau ist noch nicht abgeschlossen.

    • Verzichten Sie möglichst auf Reisen in die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau abseits der Hauptrouten, verlassen Sie asphaltierte Straßen dort nicht und seien Sie insbesondere in entlegenen Gebieten besonders vorsichtig.
    • Vermeiden Sie bei notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali das Verlassen der Hauptstraßen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.

    • Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet.

    Rechtliche Besonderheiten

    Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Senegals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
    Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.

    Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.

    Minderjährige

    Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- €) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- €) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

    Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.

    Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

    Heimtiere

    Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich. Nähere Informationen bietet die Agence de l'information de l'Etat.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: in südlichen zwei Landesdritteln einschl. Provinz Diourbel und Stadt Touba; Region um die Stadt Sebicotane in der Provinz Dakar; Landesteile südlich von Gambia
    • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: nördliches Landesdrittel; Küstenregion nördlich von Gambia einschl. Nationalpark Delta du Saloum
    • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: nördliches Landesdrittel; Küstenregion nördlich von Gambia einschl. Nationalpark Delta du Saloum

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Wed, 20 Nov 2024 15:45:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…/senegalsicherheit-208190

    Letzte Änderungen:

    Sicherheit - innenpolitische Lage

    Reiseinfos - Verkehr

    Reiseinfos - LGBTIQ

    Gesundheit - Malaria

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
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    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Allerdings finden am 27. November d.J. Präsidentschaftswahlen statt. In diesem Zusammenhang könnte es politische Kundgebungen geben.

    • Meiden Sie Demonstrationen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.
    In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, so z.B. auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt.
    Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende vereinzelt bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
    Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
    Touristen sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung, etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; die Zahl der Kreditkartenbetrugsfälle bei Touristen ist nicht unerheblich.

    • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
    • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Verstauen Sie Ihr Gepäck in sicherer Umgebung in Ihrem Kofferraum.
    • Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen.
    • Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste ins Taxi zusteigen.
    • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
    • Lassen Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen, geben Sie sie besser noch nicht der Hand.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.

    Trockenflussbetten ("Reviere") im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

    • Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
    • Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr.

    Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr).

    Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.

    Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker“) aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.

    Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.

    • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
    • Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
    • Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern steuern Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation an.
    • Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten.
    • Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
    • Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
    • Führen Sie aufgrund häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.

    Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola

    Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert.

    Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

    • Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
    • Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
    • Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie die Grenze nicht.

    Führerschein

    Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache mitzuführen.

    LGBTIQ

    Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen sind schon bisher straflos gewesen. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern waren jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Im Juni 2024 wurde das entsprechende Gesetz durch den High Court als verfassungswidrig und ungültig erklärt. Hierauf legte die namibische Regierung Berufung ein. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hatte es allerdings seit 1990 nicht gegeben.

    Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings Gesetze auf den Weg gebracht, die dies verhindern sollen. Eine Unterzeichnung durch den Präsidenten steht noch aus.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich.

    • Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
    • Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Namibias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.

    In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    • Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung erteilter Aufenthaltserlaubnisse mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.

    Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen

    Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.

    Bitte beachten Sie bei einer geplanten Weiterreise mit Kindern nach Südafrika unbedingt die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.

    Visum

    Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

    Ein „Visitors‘ Entry Permit“ kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.

    In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.

    Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.

    Einreise via Südafrika

    Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.

    Minderjährige

    Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

    Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.

    Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
    Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

    Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

    Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen.

    Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

    Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden.
    Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
    Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen.

    Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

    Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.

    Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: im Norden und Nordosten (Provinzen Sambesi/Caprivi-Streifen, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena)
    • Saisonal hohes Risiko von Oktober bis April: Teilgebiete des Nordostens des Landes (nordöstliche Teile der Distrikte Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke inkl. Städte Grootfontein und Tsumeb)
    • Saisonal mittleres Risiko von Mai bis September: Teilgebiete des Nordostens des Landes (nordöstliche Teile der Distrikte Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke inkl. Städte Grootfontein und Tsumeb)
    • Ganzjährig mittleres Risiko: restliche nördliche Regionen einschl. Kunene, Omusati, Oshana, Oshikoto (westlicher Teil), Otjozondjupa (südlicher Teil), Omaheke; Etosha Nationalpark
    • Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.)
    • Malariafrei: Windhuk, Küste, Namib-Wüste, Gebiet um und südlich von Mariental
    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    HIV/AIDS

    Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen. Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Gifttiere

    Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.

    • Laufen Sie nachts nicht mit unbedeckten Beinen umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
    • Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
    • Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.

    Afrikanisches Zeckenbissfieber

    Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

    Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

    Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
    • Vermeiden Sie den Kontakt mit rohem Fleisch.

    Anthrax

    Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).

    • Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung im privaten Sektor, ähnlich wie in Deutschland.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Wed, 20 Nov 2024 13:45:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…/namibiasicherheit-208314

    Letzte Änderungen:

    Aktuelles

    Sicherheit – Innenpolitische Lage
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Nach landesweiten gewaltsamen Zusammenstößen im Zusammenhang mit Studentenprotesten seit Mitte Juli trat Premierministerin Hasina im August 2024 zurück und hat Bangladesch verlassen. Eine Übergangsregierung unter Leitung von Prof. Muhammad Yunus wurde am im August 2024 vereidigt.

    Der Flughafen Dhaka ist geöffnet; die Sicherheitsmaßnahmen wurden erhöht.

    Nach wie vor kommt es im ganzen Land zu punktuellen Demonstrationen.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Informieren Sie sich laufend über die lokalen, internationalen und sozialen Medien (soweit möglich) über die Lage.
    • Registrieren Sie sich, wenn möglich, in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten noch aktuell sind und schalten Sie die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS frei.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Gefahr terroristischer Anschläge, auch gegen Ausländer bzw. an Orten, die von diesen bevorzugt aufgesucht werden, besteht fort. Islamistische Organisationen rufen weiterhin zu Anschlägen in Bangladesch auf. Es finden immer wieder Razzien durch die Spezialeinheiten der Polizei statt.

    • Seien Sie im gesamten Land, insbesondere an bei Ausländern beliebten Orten und bei besonderen Anlässen wie nach den Freitagsgebeten besonders wachsam.
    • Beschränken Sie Ihre Bewegungen im öffentlichen Raum auf das notwendige Maß.
    • Halten Sie sich kontinuierlich über die Sicherheitslage im Land informiert.
    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
    • Vermeiden Sie Restaurants und Hotels, die nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Wachpersonal, Notausgänge) verfügen.
    • Versuchen Sie, insbesondere im ländlichen Raum Ihre Bewegungen stets zu variieren und nicht an festen Bewegungsmustern festzuhalten.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Nachdem Studentenproteste landesweit eskalierten und sich immer mehr Bevölkerungsgruppen den Protesten anschlossen, trat Premierministerin Hasina am 5. August 2024 zurück und verließ das Land. Danach kam es zu Plünderungen, zum Niederbrennen von Polizeistationen, Fabriken, Hindutempeln und anderen religiösen Einrichtungen von Minderheiten. Das Militär und die Polizei haben die Situation inzwischen weitgehend unter Kontrolle. Eine Übergangsregierung unter Leitung von Prof. Muhammad Yunus wurde am Abend des 8. August 2024 vereidigt. Die Lage in Dhaka und im Rest des Landes ist weitestgehend stabil; die allgemeine Kriminalität hat jedoch offenbar zugenommen.

    Die Sicherheitslage in den Aufnahmelagern für Geflüchtete der Rohingya-Gemeinschaft aus Myanmar ist schlecht. Inzwischen kommt es auch am Tage vermehrt zu teils tödlichen Übergriffen.

    Durch die intensiven Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und den Aufständischen in Myanmar kommt es immer wieder auch zu Auswirkungen auf der bangladeschischen Seite der Grenze. Das Grenzgebiet zu Myanmar sollte, wenn möglich, grundsätzlich weiträumig gemieden werden.

    Im Zusammenhang mit der Situation in Gaza kommt es immer wieder zu Demonstrationen im ganzen Land, auch in von Ausländern frequentierten Gegenden. Die Stimmung ist hierbei aufgeheizt und richtet sich teils auch gegen die Rolle, die bestimmte Länder, darunter Deutschland, in der Wahrnehmung der bangladeschischen Bevölkerung im Konflikt vermeintlich einnehmen.

    Im gesamten Gebiet der Chittagong Hill Tracts kann es zu Demonstrationen und bewaffneten Übergriffen kommen, insbesondere in den Bezirken Rangamati, Khagrachari und Bandarban. Reisen in der Region sind nur mit vorheriger Genehmigung der Behörden möglich, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vermeiden Sie unnötige Fahrten im Umfeld absehbarer Demonstrationen und sonstiger potentiell gewalttätiger Zusammenkünfte.
    • Besuchen Sie die Aufnahmelager ausschließlich in Begleitung internationaler Organisationen (UNHCR/IOM).
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Tragen Sie immer Ihr aufgeladenes Mobiltelefon für die Notfallkommunikation bei sich.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist hoch. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten, vereinzelt auch unter Gewaltanwendung vor. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt eine erhöhte Gefahr von Diebstählen und auch Überfällen.

    Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar und können mitunter recht aggressiv auftreten.

    In Cox’s Bazar und insbesondere in der Gegend um Teknaf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kriminellen Überfällen, teilweise mit Waffengebrauch.

    • Verzichten Sie auch in von Ausländern bevorzugten Wohngegenden auf Spaziergänge und die Nutzung von Rikschas und dreirädrigen motorisierten Taxis (CNG) nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie im gesamten Grenzgebiet zu Myanmar, auch in Cox’s Bazar und insbesondere in und um Teknaf besonders vorsichtig und meiden Sie dort Menschenansammlungen.
    • Halten Sie im Stadtverkehr Fenster und Türen von Fahrzeugen verschlossen und verriegelt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Bangladesch liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

    Es herrscht subtropisches Monsunklima. Die Trockenzeit geht von November bis März.
    In der Monsunzeit von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit tropischen Wirbelstürmen.

    Vor allem in den Wintermonaten November bis Februar ist die Luftverschmutzung sehr hoch. Vermehrt kommt es zwischen April und Juni zu längeren Hitzeperioden mit Werten über 40° Celsius.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, meist veraltete Eisenbahnverbindungen, Taxis und Mietwagen. In den Städten sind Rikschas und CNGs (gasbetriebene Motorrikschas) beliebte und günstige Fortbewegungsmittel.
    In der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) ist die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter besonders gefährlich.

    Reisen in die Chittagong Hill Tracts (CHT) sind mit hohen administrativen Hürden verbunden. Sie müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts mit Angabe der genauen Reisepassdaten, des Reisezwecks und der Reiseroute, vorher angezeigt werden. Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden.

    Es herrscht Linksverkehr. Auch tagsüber ist der Verkehr wegen des schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen riskanten Fahrverhaltens von Bussen sowie Lkw gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden.

    • Vermeiden Sie selbst zu fahren; weisen Sie auch Fahrer auf defensive und vorsichtige Fahrweise hin.
    • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schiffs- und Fährverbindungen in den sturmgefährdeten Jahreszeiten.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition, wobei der Trend zu konservativeren Wertvorstellungen auch im Straßenbild sichtbarer wird. Kleidung und Verhalten sollten auch bei Ausländern den Landessitten angepasst sein.
    Frauen sollten möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen; Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
    Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

    LGBTIQ

    Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind illegal.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt zwei Jahre Gefängnis, ab 25 g Heroin/Kokain oder zwei kg Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Besonders hinzuweisen ist auf das noch geltende Sonderermächtigungsgesetz von 1974, wonach für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden kann.

    Das Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie Angehöriger der Sicherheitskräfte und der Polizei ist verboten und wird streng geahndet. Es drohen Inhaftierung und andere strafrechtliche Folgen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Taka (BDT). Kreditkarten werden vorwiegend von Hotels ab der gehobenen Klasse akzeptiert, die Abhebung von Bargeld mit Kredit- und Bankkarten ist nur an wenigen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten in Großstädten möglich. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von USD oder EUR in bar, die problemlos umgetauscht werden können. Der Tausch von BDT in USD hingegen kann derzeit ein Problem darstellen, da allgemein Devisenknappheit in Bangladesch herrscht.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich offiziellen Stellen Bangladeschs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein Visum, das entweder vor der Einreise bei der zuständigen bangladeschischen Botschaft oder für Kurzaufenthalte bei Ankunft (on arrival – siehe Visum bei Einreise (on arrival)) beantragt werden kann.

    Bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich.

    Visum vor der Einreise

    Das Visum vor Einreise zum Zweck des Tourismus, Geschäfts-, Arbeits- und Langzeitaufenthalte muss rechtzeitig bei der Botschaft von Bangladesch in Berlin beantragt werden.

    Visum bei Einreise („on arrival“)

    Für einen Kurzaufenthalt von maximal 30 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken können deutsche Staatsangehörige normalerweise alternativ ein Visum bei Ankunft (on arrival) im internationalen Flughafen von Dhaka erhalten. Hierzu müssen folgende Dokumente in ausgedruckter Form bei der Einreise vorgelegt werden:

    • ein Rückflugticket,
    • ein Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelreservierung),
    • bei Privatreisenden die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen oder eines in Bangladesch ansässigen Ausländers,
    • bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner.

    Die Gebühr für dieses Visum beträgt ca. 51 USD und ist in bar zu begleichen (in Landeswährung, USD oder EUR.

    Es sind Fälle bekannt geworden, in denen bei der Beantragung eines „Visa on arrival“ das Visum und somit die Einreise verweigert wurde, nachdem angegeben wurde, auf Einladung von Nichtregierungsorganisationen - vor allem mit Schwerpunkt Menschenrechte – einreisen zu wollen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei Einreise werden von allen Reisenden die biometrischen Daten und Fingerabdrücke elektronisch erfasst.

    Einfuhrbestimmungen

    Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von 5.000 USD bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden.

    Die Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt.

    Die Einfuhr von Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Nichtmuslime können jedoch zwei Flaschen alkoholischer Getränke und zwei Stangen Zigaretten zollfrei einführen.

    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strengstens verboten.
    Sofern besondere Medikamente zum privaten Gebrauch eingeführt werden müssen, sollte zur Vermeidung übermäßiger Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung mitgeführt werden.

    Die Einfuhr und der Besitz pornographischer Artikel jeder Art (Bilder, Zeitschriften, digitale Medien usw.) sind strengstens untersagt.

    Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des persönlichen Bedarfs ist zulässig.

    Die Einfuhr von Gold, Silber und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig, maximal dürfen jeweils 10 kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich geahndet und es werden vergleichsweise hohe Haftstrafen ausgesprochen.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese einen Mikrochip besitzen und mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Zudem müssen zwei Originale eines Certificates of Veterinary Inspection des Directorate General of Drug Administration vorgelegt werden.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Transit im Flughafen eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bangladesch selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen.

    Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Insbesondere in den Monsunmonaten kommt es zu einem z.T. stark erhöhten Auftreten von Dengue-Fieber. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Ganzjährig besteht im Südosten des Landes, insbesondere in der südöstlichen Hälfte der Provinz Chittagong Hill Tracts, ein hohes Malariarisiko. In südöstlichen Gebieten, die an die Hochrisikogebiete angrenzen, liegt ganzjährig ein geringes Malariarisiko vor. Im Rest des Landes ist das Risiko minimal. Dhaka City gilt als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    HIV/AIDS stellt in Bangladesch ein Problem dar, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Nipah-Virus-Infektionen

    Ausbrüche des Nipah-Virus treten in der Regel saisonal begrenzt zwischen Dezember und Mai auf. Das Virus wird von Flughunden auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Symptome der Erkrankung sind anfangs oft unspezifisch, im Verlauf kann eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten. Es existieren keine spezifischen Medikamente oder Impfungen.

    • Meiden Sie den Kontakt zu Tieren, insbesondere Flughunden und Schweinen.
    • Trinken Sie keinen rohen Fruchtsäften (insbesondere Dattelsaft), da diese mit infektiösen Ausscheidungen kontaminiert sein können.

    Aviäre Influenza ("Vogelgrippe")

    Seit 2007 gibt es Ausbrüche von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) in Bangladesch. Menschen können sich vor allem durch engen, direkten Kontakt mit Geflügel infizieren, siehe Aviäre Influenza.

    • Vermeiden Sie den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten, kochen Sie Geflügelfleisch und Eier adäquat und waschen Sie Ihre Hände nach Zubereitung von Geflügel gründlich.
    • Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise.

    Luftverschmutzung

    Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Mon, 18 Nov 2024 16:15:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…gladeschsicherheit-206292

    Letzte Änderungen:

    Einreise und Zoll - Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise auch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor.

    Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel“ aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
    • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Bewahren Sie die Ruhe, und teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.

    Natur und Klima

    Serbien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu meist leichteren Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist gemäßigt-kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern.
    Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Serbien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.

    • Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS, telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.

    Infrastruktur/Verkehr

    Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
    Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
    Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.

    Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.
    Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
    Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.

    Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.

    Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
    Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

    Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.

    Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.

    Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
    Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der sog. "Grünen Versicherungskarte" empfohlen.

    Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.

    Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
    • Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.

    Führerschein

    Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der LGBTIQ-Gemeinschaft. Während öffentlichkeitswirksamer LGBTIQ-Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

    Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

    Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.

    Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
    Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Debitkarten (Girocard) möglich, sofern diese das „Maestro“-Zeichen tragen. Debitkarten, die lediglich das „V-Pay“-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben („Menjačnica“) getauscht werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Serbiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

    Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf einer Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
    Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

    Inhaber deutscher Reisedokumente für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.

    Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme

    Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, E-Mail: upravazastrance@mup.gov.rs).

    Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Seit Februar 2024 kann eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Die Beantragung ist ebenfalls über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich.

    Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.

    Minderjährige

    Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine, mit einem Sorgeberechtigten oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.

    Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.

    Einreise über Kosovo

    Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt (siehe Visum). Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
    Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, siehe Abschnitt Reisedokumente.

    • Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Kosovo.

    Meldepflicht

    Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava“ vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre ungefähre Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: infomup@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.

    Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater

    Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.

    • Bitte informieren Sie sich diesbezüglich, falls Sie beabsichtigen, die serbische Staatsangehörigkeit zu erwerben.

    Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.

    Die serbische Regierung plant die Wiedereinführung der Wehrpflicht, weitere Details sind jedoch noch nicht bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

    Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

    Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

    Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

    Die serbischen Einfuhrbestimmungen sind auch zu beachten, wenn lediglich eine Durchreise durch Serbien geplant ist.

    Informieren Sie sich vorab insbesondere bei Gegenständen, die nicht dem persönlichen Bedarf zuzurechnen sind, direkt bei der serbischen Zollverwaltung.

    Soll die Durchreise in einem Pkw mit sog. Zollkennzeichen erfolgen, müssen die Zollpapiere durch eine Spedition erstellt werden. Die Begleitung durch Speditionspersonal im Pkw selbst während des Transits stellt eine gängige Praxis dar.

    Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

    Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

    • 1 l Alkoholika
    • 200 Zigaretten
    • 1 Parfum oder Eau de Toilette

    Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

    Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.

    Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

    Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.

    • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Haustieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich, aus dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung hervorgehen muss. Für zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist ein Mikrochip Pflicht.
    Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
    Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Serbien ist nicht landesweit mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Belgrad weist die beste medizinische Versorgung auf. Auch in Novi Sad und Nis sind gute und leistungsfähige Krankenhäuser zu finden. Außerhalb der großen Städte kann nicht immer mit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der gesamten Bandbreite gerechnet werden. Vorwiegend in Belgrad existieren oft private Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die deutschen Standards entsprechen. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung müssen Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Durch Mücken, Zecken und andere Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    West-Nil-Fieber kann landesweit durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

    • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

    Die in Serbien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Mon, 18 Nov 2024 14:30:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…/serbiensicherheit-207502

    Letzte Änderungen:

    Sicherheit - Terrorismus; Innenpolitische Lage
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Sicherheitsvorkehrungen in Sri Lanka wurden seit den Protesten 2022 deutlich und erkennbar erhöht und die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Terroristische Anschläge können weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

    Ausgangssperren können je nach Lage weiterhin ad hoc verhängt werden. Auch Blockaden sozialer Medien sind möglich. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.

    • Verhalten Sie sich grundsätzlich sicherheitsbewusst und vorsichtig.
    • Seien Sie insbesondere an touristischen Zielen und belebten Orten, bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr oder religiöser Stätten und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders vorsichtig.
    • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
    • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Spontane lokale Proteste können im ganzen Land auftreten, sind allerdings aufgrund der deutlich verbesserten Versorgungslage, siehe Reiseinfos – Versorgungslage, zurückgegangen. Gewaltsame Ausschreitungen während dieser Proteste können nicht ausgeschlossen werden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen.
    • Reisen Sie trotz der wiederhergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
    • Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer bleiben allgemein unbehelligt. Gleichwohl sind vereinzelt Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen – auch in Touristenzentren – von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.

    Es gibt Einbrüche in Hotels und „Guesthouses“. Insbesondere bei Einkäufen hochpreisiger Güter (z.B. Edelsteine/Schmuck) sollten Besuchende sich vor Betrugsversuchen in Acht nehmen.

    Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie beim Angebot von Getränken/Essen durch Fremde Vorsicht walten und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Schützen Sie Ihre Daten und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisches, feucht-heißes Monsunklima.
    Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
    Grundsätzlich erstreckt sich die Regenzeit im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober. Die klare zeitliche Abgrenzung fällt indes zunehmend schwer (Klimawandel), es kann in allen Regionen und über das ganze Jahr verteilt zu länger anhaltenden, ausgiebigen Regenfällen samt Überschwemmungen kommen.

    Sri Lanka liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.

    • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
    • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Versorgungslage

    Sri Lanka befindet sich seit dem Staatsbankrott 2022 in einer Wirtschaftskrise, gleichwohl verstetigen sich die Erfolge zur Stabilisierung des Landes. Temporäre Engpässe bei essenziellen Gütern wie Treibstoffen, Nahrungsmitteln und insbesondere Medikamenten können nicht ausgeschlossen werden, siehe Abschnitt Gesundheit – Medizinische Versorgung.

    Die Importbeschränkungen wurden größtenteils aufgehoben. Die Wiederherstellung funktionierender Lieferketten ist aber noch nicht überall lückenlos erfolgt.

    Strom ist immer noch knapp, sodass es überall im Land zu längeren Stromabschaltungen kommen kann. Allerdings hat die Regierung das staatliche Stromversorgungsunternehmen angewiesen, auf Stromabschaltungen in von Touristen frequentierten Gebieten zu verzichten.

    Infrastruktur/Verkehr

    Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn vorzuziehen. Öffentliche Busse sind aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt.

    Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam.

    Touristische Infrastruktur ist in allen Landesteilen vorhanden. Reisen in den Norden und Osten des Landes sind aber mitunter beschwerlich und zeitaufwändig. Gebiete mit erhöhtem Minenrisiko (aus der Zeit des Bürgerkriegs 1983-2009) sind als solche kenntlich gemacht, ein Betreten ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere in der Nordprovinz herrscht seit Ende des Bürgerkriegs erhöhte Militärpräsenz.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Association of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit“ als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.

    Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu hohen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann hohe Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren militärischer Einrichtungen.

    Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.

    • Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
    • Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
    • Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
    • Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an sri-lankischen Kulturstätten unbedingt Folge.

    LGBTIQ

    Sowohl männliche als auch weibliche homosexuelle Handlungen sind in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen homosexueller Handlungen unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können sehr harte[SA(p1] Strafen zur Folge haben.

    Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

    Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch aller darauf errichteten Gebäude ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

    • Konsultieren Sie vor Erwerb stets einen Anwalt und achten Sie auf die Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld. Bargeld darf nur bei autorisierten Stellen (z.B. Flughafen), Banken und Hotels umgetauscht werden, die den Wechsel auf einem Formular bestätigen.

    Auch in Sri Lanka treten Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist deshalb stets ratsam zu prüfen, ob kleinere Rechnungen bar beglichen werden können.
    Vor einer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Ausländische Debitkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA)-Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.

    Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit der Einwanderungsbehörde „Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8“ per E-Mail adcvisa@immigration.gov.lk wird dringend empfohlen.

    Visum vor der Einreise

    Das erforderliche Visum sollte vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,

    • dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
    • dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
    • Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren verhaftet und deportiert zu werden.

    Visum bei Einreise („on arrival“)

    Das Visum kann auch am Flughafen als Visum bei Einreise beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.

    • Bitte beachten Sie jedoch, dass es für das Visum bei Einreise nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bitte beantragen Sie daher das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA).

    Längerfristige Aufenthalte

    Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich.

    • Wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder informieren Sie sich online.
    • Bitte wenden Sie sich auch bei technischen Problemen bei der Beantragung eines E-Visums an die zuständige Behörde.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist für Touristen nicht erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 15.000 USD deklarationspflichtig. Fremdwährung kann bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.

    Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

    Die Ein- und Ausfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist – wie nahezu überall auf der Welt - untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (in der Regel Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

    Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.

    Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten die Webseiten des Bandaranaike-Flughafens und des sri-lankischen Zolls.

    Heimtiere

    Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen. Aufgrund des großen bürokratischen Aufwands wird hiervon abgeraten.

    Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die sri-lankische Botschaft in Berlin oder direkt beim „Department of Animal Production and Health“ beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619, E-Mail: dgdaph@sltnet.lk und Webseite).

    Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig.
    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Japanische Enzephalitis

    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. In Sri Lanka findet sich ein geringes Übertragungsrisiko in ländlichen Gebieten unter 1.000 m Höhe und vorwiegend in den Monaten November/Dezember.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Grippe (Saisonale Influenza)

    Die saisonalen Influenzaviren zirkulieren in Sri Lanka vor allem in den Monaten Februar bis April.

    Geographisch bedingte Erkrankungen

    Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.

    • Achten Sie auf entsprechende Warnungen an den Stränden.
    • Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Baden und Schwimmen.
    • Lassen Sie Kinder an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.

    Medizinische Versorgung

    Importbeschränkungen und Lieferengpässe konnten nach der Wirtschaftskrise noch nicht lückenlos behoben werden, wovon insbesondere auch die Medikamentenversorgung betroffen ist. Besonders in ländlichen Gebieten und staatlichen Institutionen sind nicht immer alle Medikamente erhältlich. Die medizinische Versorgung ist im allgemeinen in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. In Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie notwendige Medikamente aus Deutschland mit.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise


    Mon, 18 Nov 2024 14:00:00 +0100 - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.d…srilankasicherheit-212254

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    „Charité“ steht über dem Eingang zur Storkower Straße 114a (Friedrichshain). Hier ist aber keine Krankenstation, obwohl es vor Pflegern und Schwestern wimmelt. Denn hier hat die Uni-Klinik von Bauherr Berlinovo 76 Werkswohnungen für 82 Mitarbeiter angemietet. Die wurden im Ausland – u.a. Mexiko, Tunesien, Türkei, Albanien und den Philippinen – angeworben, bekamen zum Arbeits- auch einen Mietvertrag.


    Mon, 05 Aug 2024 19:20:19 +0200 - B.Z. – Die Stimme Berlins



    Quelle : Neue Werkswohnungen: Mit Wohnungen fängt Berlin Mitarbeiter