Einschließlich Französische Überseedepartments
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
In den letzten Wochen ist es in Frankreich zu weitreichenden Protesten mit Straßenblockaden gekommen. Dabei gab es insbesondere an Samstagen in Paris, aber auch in anderen Städten teilweise gewalttätige Ausschreitungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Geschäften.
Reisende sollten sich umsichtig verhalten, Demonstrationen meiden und mit Straßensperren und anderen Behinderungen rechnen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr z.B. auf der Webseite der Pariser Verkehrsbetriebe zu informieren und sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten zu vergewissern.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge geworden: Anschlag auf das Redaktionsbüro von Charlie Hebdo im Januar 2015, Anschläge in Paris im November 2015 und in Nizza am 14. Juli 2016 sowie Angriffe auf Polizisten auf der Avenue des Champs-Élysées in Paris am 20. April und 19. Juni 2017. Am 11. Dezember 2018 wurde ein Angriff auf dem Weihnachtsmarkt in Straßburg verübt. Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist sehr angespannt.
Reisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weiterhin wird empfohlen, sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen, informiert zu halten.
Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Kriminalität
Paris und die großen Städte und dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu stehlen. Besondere Vorsicht gilt auch in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, im Fernverkehr vor allem in Nachtzügen Richtung Südfrankreich.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren, das Fahrzeug verriegelt zu lassen und nicht unbewacht abzustellen.
Reisenden wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Es wird dringend angeraten, vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.
Reisen nach Korsika
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Der Hurrikan „Irma“ hat im September 2017 insbesondere auf den Karibikinseln St. Martin und St. Barthélemy sehr schwere Schäden verursacht. Die Arbeiten für den Wiederaufbau auf St. Martin dauern noch an, aktuelle Informationen bietet Gouvernement.fr.
Von einigen französischen Überseedepartments wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Reisende speziell in ärmeren Gegenden wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Reisenden auf die französischen Antillen wird empfohlen, nicht nur einen Personalausweis, sondern auch einen gültigen Reisepass mit sich zu führen, da die Weiterreise auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) nur mit Reisepass möglich ist.
Naturkatastrophen
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten sich über die Medien und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen sie sich aufhalten, fortlaufend informieren und Anweisungen der Behörden befolgen. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten. Aktuelle Hinweise erhalten Reisende auf Météo France. Warnhinweise der französischen Behörden sollten unbedingt beachtet werden.
In den Wintermonaten sollten sich Reisende bei Aktivitäten in den französischen Alpen über die aktuelle Witterungslage informieren. Aktuelle Hinweise auf Lawinengefahr bieten Météo France sowie die Verwaltungen der einzelnen Wintersportorte. Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere stets aktuelle Informationen zum Verkehr sind der Webseite Bison Futé zu entnehmen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison, im Indischen Ozean von Januar bis April, im Südpazifik von November bis April, so dass in dieser Zeit mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
Reisende nach Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy, nach La Réunion und Mayotte, nach Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien sowie nach Korsika und an die französische Mittelmeerküste werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.
Neu-Kaledonien und Wallis-et-Futuna sowie die karibischen Überseegebiete liegen in seismisch aktiven Zonen, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Zuständige Auslandsvertretung für die französischen Überseedepartments
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedepartments Frankreichs.
In Papeete (Tahiti, Französisch Polynesien), Baie-Mahault (Guadeloupe), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch Guyana) und Lamentin (Martinique) werden ggf. von Baie-Mahault (Guadeloupe) mit bedient.
Grenzkontrollen
Bis mindestens Ende April 2019 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden. Reisende sollten ständig ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen (s. auch unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen und Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Infrastruktur/Straßenverkehr
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues“) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch „Crit’Air“) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Französische Umweltplaketten können, auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge, anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren über Certificat-Air.gouv.fr bestellt werden. Nähere Informationen unter Bison-Fute.Equipement.gouv.fr.
Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder mit einem Hubraum über 50 ccm sind in Frankreich ausnahmslos verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen (auch Touristen). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte , La Réunion, Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Neu-Kaledonien
In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.
Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen (derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel (Sint Maarten, Flughafen Juliana).
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,- € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden.
Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.
Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter www.douane.gouv.fr (nur in Französisch).
Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere straftrechtliche Vorschriften vor.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden die französischen Überseegebiete Französisch Guayana und St. Martin mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes.
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes zoster).
Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.
West-Nil-Fieber
2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus Frankreich wurden 2018 insgesamt 27 menschliche Fälle gemeldet.
Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
Eine Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.
Dengue-Fieber
Vereinzelt können Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich übertragen werden. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert. Weitere Informationen zu den Übersee-Departements siehe unten.
Bilharziose
Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw. Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden.
Medizinische Versorgung
Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Departements
Das Auswärtige Amt empfiehlt vor Reisen in die französischen Übersee-Départements, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
Regionenspezifische Impfempfehlungen und Hinweise siehe unten.
Durchfallerkrankungen
Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten häufiger auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise in die französischen Übersee-Départements wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.
Französisch Guayana
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Es muss aktuell landesweit mit einer Übertragbarkeit von Gelbfieber gerechnet werden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko in den Gebieten der Grenzflüsse Maroni (im Westen) und Oipoque (im Osten). Ein geringes Risiko besteht südlich des Küstenstreifens, malariafrei ist die Küste (Cayenne, Kourou) und die Ile de Diable.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
· körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Französisch Guyana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Chikungunya und Dengue s.u.
Martinique
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s. u. www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
Martinique gilt als malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
Guadeloupe
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (siehe unter www.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
St. Barthelemy
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
St. Barthelemy gilt als malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
St. Martin
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
St. Martin gilt als malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
Französisch Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s.u. www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
Französisch Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
La Réunion
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaraia
La Réunion ist malariafrei.
Chikungunya und Dengue s.u.
Mayotte
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Offiziell wird auch bei einem Transit in einem Gelbfieberendemiegebiet unter 12 Stunden keine Impfung verlangt, es gibt jedoch Hinweise, daß dies nicht durchgängig am Flughafen bekannt ist.
Malaria
Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die meisten Fälle sind importiert.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe die Mitnahme einer Notfallselbstmedikation sinnvoll. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber und Chikungunya in den französischen Übersee-Departements
Beide Viruserkrankungen werden von der tagaktiven Aedes-Mücke übertragen.
Dengue geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Chikungunya-Fieber verläuft ähnlich und vorrangig z.T. mit langanhaltenden Gelenkschmerzen.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung bei Dengue zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während und nach den Regenzeiten. Für beide Viruserkrankungen gibt es keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, daher ist Mückenschutz die einzige Vorsorgemaßnahme.
Aufgrund der verschiedenen, mückengebundenen Infektionsrisiken in den französischen Übersee-Départements wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Fri, 28 Dec 2018 14:00:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/frankreichsicherheit/209524