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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Angesichts vorgekommener Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.
    Es gab Fälle von als Polizisten verkleideten Betrügern, die Touristen kontrollieren. Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören u.a. die Feststellung der Identität oder das Abtasten zur Eigensicherung. An Ort und Stelle dürfen Polizisten Strafgelder nur in Höhe von maximal 5.000,- CZK erheben, alles darüber Hinausgehende muss auf der Polizeidienststelle erfolgen.
    Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Inftrastruktur
    Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.

    Straßenverkehr
    Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, sind verpflichtet, bei Nebel sowie bei Dunkelheit reflektierende Kleidung, Bänder oder Warnwesten zu tragen.
    Rechts abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Bei durchgehenden gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn gibt Halteverbot, bei unterbrochenen Parkverbot.
    Die Promillegrenze für das Führen von Kfz liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.
    Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Neben Warnweste für alle Autoinsassen, Warndreieck, aktuellem Sanitätskasten, Wagenheber und grüner Versicherungskarte müssen Kraftfahrer in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen (außer bei Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern) für das Kfz mitführen.
    In Tschechien besteht zwischen dem 1. November und 31. März eine generelle Winterreifenpflicht.
    Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden (zu Sanktionen siehe Verhalten bei Gesetzesverstößen).
    Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

    Vignette
    Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich und sollte nur an offiziellen Verkaufsstellen erworben werden, da es Fälschungen gibt. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfalle weit höher.
    Informationen in deutscher Sprache gibt es unter www.autobahn.cz.

    Verhalten bei Gesetzesverstößen
    Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
    Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung von mindestens 3.500 CZK (bis zu CZK 50.000) zu erheben, sofern das Bußgeld voraussichtlich 5.000 CZK übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren. Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
    Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für jede Person (auch Kleinkinder) erforderlich. Dies gilt auch für Schülergruppen.

    Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit illegaler Migration vermehrt Überprüfungen statt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

    Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

    Das Rauchen in Gaststätten ist seit Ende Mai 2017 in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird für den Raucher ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 185 €), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 1.850 €) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
    Bei Langzeitaufenthalt von Schülern/Studenten ist zu beachten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. sollte mit dem neuen Schulträger geklärt werden, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus der Tschechischen Republik wurden im Jahr 2018 fünf menschliche Fälle mit einem Todesfall gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird exponierten Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden, ggf. auch nachts, Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • in den Übertragungsgebieten ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Medizinische Versorgung
    Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tschechischerepubliksicherheit/210456

    slowenien.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Angesichts vorgekommener Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren z.B. Lenkradkrallen, leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind empfehlenswert. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen, auf Autobahnraststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.

    Naturkatastrophen
    Bei Aktivitäten in den Bergen Sloweniens sollten sich Reisende über die aktuelle Witterungslage informieren. Aktuelle Hinweise bietet die Slovenian Environment Agency. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen zur Verkehrslage und gesperrten Passstraßen sind der Webseite PIC-Traffic Information Centre zu entnehmen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenz- und Steuerkontrollen
    Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl unerlaubter Einreisen über die kroatisch-slowenischen Grenze führen slowenische Polizeibehörden auch im Straßenverkehr verstärkt allgemeine Personenkontrollen durch. Kontrollierte Personen müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise zur Person auszuweisen. Ansonsten droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme, zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Fahrern von Kraftfahrzeugen, die weitere Personen mitnehmen, wird dringend empfohlen, sich davon zu überzeugen, dass diese sich entsprechend ausweisen können. Andernfalls drohen auch ihnen strafrechtliche Ermittlungen.
    Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet Käufer von Waren oder Dienstleistungen, Kaufrechnungen aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.

    Straßenverkehr
    In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
    Für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t gilt ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr; für die vielbefahrene A 1 von Ljubljana nach Koper gelten in diesem Zeitraum weitergehende Einschränkungen.
    Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. In beiden Fällen müssen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Detaillierte Informationen bietet die englischsprachige Webseite des slowenischen Automobilverbands AMZS sowie der slowenischen Autobahngesellschaft DARS.
    Das slowenische Straßenverkehrs- und das slowenische Ordnungswidrigkeitengesetz beinhalten einen umfangreichen Bußgeldkatalog. Bußgelder sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt.
    Für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sind sehr hohe Geldbußen bis zu 1.200,- Euro vorgesehen. Ausländische Staatsangehörige sind im Grunde zur sofortigen Begleichung auferlegter Bußgelder gezwungen, da ansonsten die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch Führerschein), im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Kfz und vorübergehender Polizeigewahrsam des Fahrzeugführers zur Durchsetzung der Zahlungen drohen. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind strengstens untersagt. Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.

    Autobahnvignette
    Für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist eine Autobahnvignette verbindlich vorgeschrieben. Die Vignettenpflicht auf Autobahnen wird durch eine grüne Beschilderung angezeigt, sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen, auf denen regelmäßig Kontrollen stattfinden. Die Vignettenpflicht lässt sich damit durch Umfahren der Autobahn nicht ohne weiteres umgehen. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 300,- Euro bis 800,- Euro (je nach Wagenklasse) geahndet.
    Die Pkw-Jahresvignette kostet 110,-Euro, die Vignette für sieben Tage 15,- Euro und die Monats-vignette 30,- Euro. Eine Übersicht aller Vignettenarten und der Kfz-abhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Webseite der slowenischen Straßenverkehrsgesellschaft (Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)).
    Die Vignetten können über den ADAC, den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post, an allen PETROL- Agip- und ÖMV-Tankstellen sowie weiteren Verkaufsstellen erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Es wird dringend empfohlen, nach dem Kauf der Vignette die Rechnung sowie den Vignettenträger aufzubewahren und mitzuführen.
    Um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen in die Kategorie 2 A oder 2 B zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Liste der vermessenen Fahrzeuge zu prüfen. Die Nutzung eines Kfz zu Wohnzwecken wird grundsätzlich nur anerkannt, wenn die entsprechende Umrüstung dauerhaft und in der Zulassung eingetragen ist.
    Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines sog. DarsGo-Geräts entrichtet werden. Wo das Gerät erworben werden kann und weitere Informationen in slowenischer und englischer Sprache - z.B. zur Registrierung des Unternehmens und des Fahrzeugs im DarsGo-System – ist auf DarsGo zu finden.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung und Krankenversicherung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Für einen Grenzübertritt ohne gültigen Lichtbildausweis sieht das slowenische Ausländergesetz ein Bußgeld in Höhe von 500,- bis 1.200,- EUR vor. Um einen im Sinne dieser Vorschrift gültigen Lichtbildausweis handelt es sich im Fall deutscher Staatsangehöriger dann, wenn das Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises noch nicht erreicht ist oder das Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises höchstens um ein Jahr überschritten wurde (vgl. Europäisches Übereinkommen vom 13.12.1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates). Letzteres gilt jedoch nicht für vorläufige Personalausweise; das Gültigkeitsdatum von vorläufigen Personalausweisen darf noch nicht erreicht sein.

    Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden, sieht das slowenische Ausländergesetz ein Bußgeld in Höhe von 200,- bis 830,- EUR vor.

    Visum
    Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

    Hinweise für in Deutschland lebende Staatsangehörige eines nicht EU-Staates, die nach Slowenien einreisen oder durch Slowenien nach Kroatien (und evtl. von dort aus in andere Länder) weiterreisen wollen
    In Deutschland lebende Personen, die einem Staat angehören, der kein Mitgliedstaat der EU ist, müssen neben ihrem gültigen Reisepass stets auch den Nachweis ihrer deutschen Aufenthaltsberechtigung mit sich führen. Andernfalls droht in Slowenien eine Geldbuße wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts. Auch eine Weiterreise nach Kroatien und ggf. von dort aus in andere Länder, ist nur möglich, wenn an der Grenze sowohl ein gültiger Reisepass, als auch ein gültiger Aufenthaltstitel vorgezeigt werden können. Es finden hier noch reguläre Grenzkontrollen statt. Die deutsche Botschaft in Laibach kann in diesen Fällen kein Ersatzdokument – insbesondere auch kein Visum - ausstellen, das zur Weiterreise berechtigt.

    Weiterreise nach Kroatien
    Das sog. Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen werden im Verhältnis zu Kroatien noch nicht vollständig angewendet. An der slowenisch-kroatischen Grenze finden nach wie vor sowohl bei der Ausreise von Slowenien nach Kroatien, als auch bei der Einreise von Kroatien nach Slowenien Kontrollen statt. Für den Grenzübertritt zwischen den beiden Ländern ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden, auch für Kinder. Kann der/die Reisende keinen gültigen Lichtbildausweis vorgelegen (Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises darf noch nicht erreicht sein), erfolgt eine Zurückweisung durch die kroatischen Grenzkontrollbehörden; eine Einreise nach oder eine Ausreise aus Kroatien ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Bei Führerscheinen oder bei Geburtsurkunden handelt es sich nicht um Lichtbildausweise. Für den Grenzübertritt ist zwingend ein Pass (Reisepass; Kinderreisepass) oder ein Personalausweis erforderlich.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Das slowenische Gesetz über die Einschränkung des Genusses von Tabakwaren (Zakon o omejevanju uporabe tobačnih in povezanih izdelkov (ZOUTPI)) verbietet das Rauchen in Fahrzeugen, wenn sich Personen unter 18 Jahren in dem Fahrzeug aufhalten.

    Der Besitz und der Konsum des Betäubungsmittels Cannabis ist in Slowenien entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Personen in Deutschland medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verkonsumieren, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach § 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Slowenien wurden im Jahr 2018 drei menschliche Fälle gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird exponierten Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden, ggf. auch nachts, Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • in den Übertragungsgebieten ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte nicht ideal. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.
    Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen.
    Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.
    Es wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt mit der Krankenkasse zu klären, welche Kosten im Ausland übernommen werden. Eventuell bestehende Deckungslücken (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken, etc.) lassen sich durch den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes schließen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/sloweniensicherheit/210644

    bulgarien.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Terrorismus
    Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.

    Kriminalität
    Reisende sollten vor allem an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade hier kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen und Trickbetrügereien. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten, mit der Kredit- oder Bankkarte zu zahlen oder Bankgebühren für Geldabhebung in Kauf zu nehmen.
    Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeuge immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.
    Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen. Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird dringend empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Meeresströmungen
    Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.

    Naturkatastrophen
    Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenzkontrollen
    Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.
    Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.
    Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.
    Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

    Straßenverkehr
    Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
    Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
    Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
    Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.
    In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).
    Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

    Maut/Vignette
    Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).
    Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

    Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
    Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.
    Das bulgarische Innenministerium bietet eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten.
    Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist gültig und ausreichend.

    Taxis
    Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

    Geld/ Kreditkarten
    Landeswährung ist die Lewa (BGN). Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.
    Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten (dies gilt auch für Führerscheine). Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

    Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
    Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
    Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.
    Weitere Einzelheiten können bei der bulgarischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

    Polizeiliche Anmeldung
    B
    ei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
    Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

    Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- € ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.

    Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

    Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

    • bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
    • 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
    • 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

    Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

    Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.

    Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.

    Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.

    Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Bulgarien wurden im Jahr 2018 insgesamt 15 menschliche Fälle mit zwei Todesfällen gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. in den Infektionsgebieten unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Tollwut
    In Bulgarien gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhautkontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich Tollwut-Immunglobulin.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
    Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
    Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass manche Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.
    In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.
    Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.)

    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Webseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/bulgariensicherheit/211834

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    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Reisende sollten vor allem an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade hier kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen und Trickbetrügereien. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten und möglichst mit der Kredit- oder Bankkarte zu zahlen.
    Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es wird zudem empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern und in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

    Naturkatastrophen
    Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Straßenverkehr
    Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet. Reisende sollten sich mit aktuellem Kartenmaterial informieren.
    Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben zudem noch keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen. Auf den übrigen Überlandstrecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden.
    Informationen über eventuelle Staubildungen gibt es bei der rumänischen Grenzpolizei.
    Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand; Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
    In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
    Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
    Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt eine Winterreifenpflicht.
    Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.
    Die roten deutschen Kfz-Händlerkennzeichen und die sogenannten Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), ausgestellt für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.

    Maut/Vignette
    Für Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann an den Grenzübergängen (auch gegen €), Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro/de erworben werden. Der Käufer erhält keinen Aufkleber, sondern nur eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.
    Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
    Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von zwei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.
    Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Bukarest kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.
    Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Webseite der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden.
    Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
    Reisende können selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld für eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zahlen.

    Taxis
    Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,47 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
    Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.
    Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

    Unterkünfte
    Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

    Besuche von Konzerten und Clubs
    Bei Besuchen von Konzerten/Nachtclubs und ähnlichen Veranstaltungsorten wird empfohlen, sich über Fluchtwege und Notausgänge des Gebäudes zu informieren.

    Besuche von Restaurants in der Bukarester Altstadt
    Eine Reihe von Gebäuden in der touristisch stark frequentierten Bukarester Altstadt gilt als nicht erdbebensicher, zahlreiche davon werden gastronomisch genutzt. Die Stadt Bukarest veröffentlicht eine Liste der Gebäude, die als gefährdet gelten, unter folgendem Link: www.pmb.ro.

    Straßenhunde
    Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Lei (RON). Bargeld sollte nur in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
    Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

    Seit Oktober 2016 benötigen rumänische Minderjährige, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, bei der Ausreise aus Rumänien in ihren Wohnsitzstaat, der mit Nachweisen belegt sein muss, nicht mehr die Zustimmung des anderen Elternteils.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der Botschaft von Rumänien in Berlin oder der rumänische Grenzbehörde empfohlen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000,- € Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

    Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

    Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Webseite des rumänischen Zolls.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

    Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

    Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen drei und 25 Jahren.

    Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen drei und 18 Jahren nach sich ziehen.

    Prostitution ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen fünf und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen einem und fünf Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Nach dem rumänischen Strafgesetzbuch können auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), ggfs. Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Rumänien wurden im Jahr 2018 insgesamt 277 Fälle mit 43 Todesfällen gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Tollwut
    In Rumänien gibt es gelegentlich noch Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich.

    Medizinische Versorgung
    Die öffentliche rumänische Gesundheitsversorgung unterschreitet deutsche Standards zum Teil erheblich. Die Kosten für private medizinische Versorgung in Rumänien, die grundsätzlich hohen Standard hat, wird von deutschen Krankenversicherungen teilweise nicht oder nur zum Teil übernommen. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/rumaeniensicherheit/210822

    kroatien.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Landminen
    Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien.

    Betroffen sind folgende Gebiete:

    • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
    • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
    • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik)

    In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken (Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
    Wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis zeigte, können einzelne Landminen auch noch in anderen Gebieten verlegt worden sein, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind.
    Nähere Informationen bietet die kroatische Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje auch in englischer Sprache. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.

    Kriminalität
    In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering. Gewaltdelikte sind sehr selten, Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor. In Zagreb sollten Reisende insbesondere in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof, insbesondere in einer unterirdischen Ladenpassage und am Busbahnhof besonders auf ihre Wertsachen achten. Vorsichtsmaßnahmen sind während der Reisesaison auch in den Küstenorten und-regionen angebracht (hauptsächlich Brief- und Handtaschendiebstähle). In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen an populären Autobahnrastplätzen auf der Nord-Südroute im eigenen Wohnmobil ist ebenfalls Vorsicht geboten; sehr selten kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von „Betäubungsgas“. Das Mitführen einer Kopie des eigenen Reisedokuments in Papier- oder elektronischer Form hat sich bei Dokumentenverlust oder –diebstahl häufig bewährt.

    Naturkatastrophen
    In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
    Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Diese werden u.a. vom kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
    Kroatien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu kleineren Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenzkontrollen
    Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
    Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den slowenisch-kroatischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

    Straßenverkehr
    Es gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Fahrer unter 25 Jahren von 0,0.
    Während der Winterzeit (letzten Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt eine Lichtpflicht auch bei Tageslicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten.
    Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben, die an Mautstationen vor Ort streckenweise in Kuna oder Euro in bar oder per Karte zu entrichten ist.
    Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
    Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

    Führerschein
    Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte)sind in Kroatien gültig.

    Geld/ Kreditkarten
    Landeswährung ist der Kuna (HRK). Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt um 7,5 HRK für 1 €.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

    Die kroatische Grenzpolizei besitzt seit Ende Juni 2017 einen Vollzugriff auf das Schengener Informationssystem und Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird daher dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt.

    Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
    Bitte beachten Sie, dass Kroatien bisher kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ist (grundsätzlicher Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets). D. h. an der slowenisch-kroatischen Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt regelmäßig die Zurückweisung an der Grenze. Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder sind keine gültigen Reisedokumente.

    EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.
    Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
    Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren.

    Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.

    Reisende, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, können sich beim kroatischen Außenministerium informieren, ob sie ein Visum für Kroatien benötigen.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht mehr.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

    Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

    Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.

    Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency, die englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren gibt, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
    Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
    Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Kroatien wurden im Jahr 2018 insgesamt 53 menschliche Fälle gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
    Borreliose und Zeckenbissfieber (Rickettsien)
    In Teilen des Landes kann es durch Zeckenbisse auch zu Erkrankungen an Borreliose und Zeckenbissfieber kommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Einreise, wie entsprechende Erkrankungen vermieden bzw. schnell erkannt werden können, um sich ggf. unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben zu können.

    Expositionsprophylaxe
    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber, in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. in den Infektionsgebieten unter einem Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Medizinische Versorgung
    Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die deutsche Botschaft in Zagreb kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kroatiensicherheit/210072

    oesterreich.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Reisenden wird insbesondere an Bahnhöfen, auf Flugplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität (vor allem Taschendiebstähle) zu treffen und auf Sicherheitshinweise der lokalen Polizei zu achten.

    Naturkatastrophen
    Bei Aktivitäten in den Bergen Österreichs sollten sich Reisende über aktuelle Witterungshinweise informieren. Aktuelle Hinweise zur Lawinengefahr bieten die Lawinenwarndienste Österreichs. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Webseite des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenzkontrollen
    Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

    Straßenverkehr
    Aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartenzeiten bietet die österreichische Bundesgesellschaft ASFiNAG.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
    Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit zu tragen. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt.
    Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen.

    Maut/Vignette
    Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile.
    Maut für einzelne besondere Streckenabschnitte (insbesondere Alpenüberquerungen) gibt es zusätzlich. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
    Die Vignette kann seit November 2017 neben der bisherigen Form als Klebevignette, dem sog. Pickerl, auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Bei der digitalen Vignette wird das Kennzeichen im System erfasst. Es ist zu beachten, dass die digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig ist und erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt.
    Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der Mautordnung nicht gestattet. Ebenso ist ein Anbringen hinter dem Tönungsstreifen unzulässig.
    Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern.
    Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
    Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
    Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
    Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

    Führerschein
    Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Webseite des österreichischen Ämter und Behördenwegweisers.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Finnland, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
    Informationen finden Sie auch auf der Homepage des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit. Seit 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Seit dem 1. Oktober 2017 ist es in Österreich an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen. Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150,- Euro nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe RKI - Startseite). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Österreich wurden im Jahr 2018 insgesamt 20 menschliche Fälle gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
    Eine Expositionsprophylaxe (s.u.) ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.

    Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/oesterreichsicherheit/210962

    ungarn.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Aktuelle Hinweise

    Derzeit kommt es im Innenstadtbereich von Budapest zu Demonstrationen, aus Protest gegen Vorhaben der ungarischen Regierung. Reisende sollten sich umsichtig verhalten, Demonstrationen meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten. Mit Straßensperrungen ist zu rechnen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr, z.B. auf der Webseite der Budapester Verkehrsbetriebe, zu informieren.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Autodiebstähle kommen gelegentlich vor, wobei vor allem neuere, teurere Fahrzeuge von Touristen begehrte Objekte von Autodieben sind. Es wird empfohlen, ein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
    Vorsicht gilt vor „freundlichen Helfern“, die auf angebliche Schäden am Fahrzeug hinweisen und somit Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
    Vereinzelt geben sich Diebe als „falsche Polizisten“ aus. Polizisten tragen neben einer Uniform eine Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und können sich einem Dienstausweis in Kreditkartenformat ausweisen.
    Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
    Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Klubs sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt und diese auch konsequent eingetrieben werden. Opfer können sich an die örtliche Polizei und/oder das Ungarische Amt für Verbraucherschutz wenden.
    Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurückgelassen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenzkontrolle
    Österreich hat die polizeilichen Kfz-Kontrollen im grenznahen Gebiet zu Ungarn und entlang der Transitrouten nach Deutschland verstärkt. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es bei der Einreise nach Österreich und der Weiterreise nach Deutschland zu erheblichen Verzögerungen kommen.
    Die ungarische Polizei wird zudem zwischen dem 18. Mai 2018 und dem 31. Oktober 2018 stichprobenartige Grenzverkehrskontrollen bei Ein- und Ausreise der Grenzstellen auf Straßen, Eisenbahn- und Wasserwegen an folgenden Schengener Außengrenzen durchführen: ungarisch-kroatische, ungarisch- rumänische, ungarisch-serbische, ungarisch-ukrainische Grenze.
    Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
    Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
    Es kann daher zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-kroatischen, ungarisch-ukrainischen und ungarisch-serbischen Grenze kommen.
    Die ungarische Polizei bietet für Transitreisende Informationen zu alternativen Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen in deutscher Sprache sowie ein Verzeichnis von Grenzübergangsstellen, das es Busunternehmen ermöglicht, den Grenzübertritt vorab anzumelden und somit die Abfertigung zu erleichtern.

    Straßenverkehr
    Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
    Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
    Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
    Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
    Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.
    Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
    Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichen. , auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischem Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

    Maut/Vignette
    Für die Benutzung von Autobahnen sowie einigen Straßen (u.a. Stadtumfahrung Budapest) wird in Ungarn eine Maut erhoben. Vignetten für Motorräder, PKWs, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf der eVignette erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
    Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.
    Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben.
    Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, Informationen in deutscher Sprache gibt es unter maut-tarife.hu.

    Hinweis für Autofahrer mit deutschen Kurzzeitkennzeichen
    Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird dringend abgeraten, damit wird die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn verweigert oder gar die Nummernschilder abgenommen Ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der jeweiligen Zulassungen für Kraftfahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht.
    Halter sollten ggfs. auf Ausfuhrkennzeichen (weißes Schild mit rotem Rand mit Gültigkeitsdauer) zurückgreifen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Forint (HUF). Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten gezogen werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss gültig sein.

    Einreise aus und Ausreise nach Serbien
    An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (Ungarn) – Horgos (Serbien), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen. Siehe auch Allgemeine Reiseinformationen.
    Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.

    Einreise aus Kroatien
    Seit Juli 2013 ist Kroatien EU-Mitglied. Gleichwohl handelt es sich bei der ungarisch-kroatischen Grenze um eine Schengen-Außengrenze. Ein Grenzübertritt ist nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen möglich. Grenzkontrollen finden weiterhin auf beiden Seiten statt.
    Für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bedenken Sie bitte, dass bei der zuständigen ungarischen Bezirkspolizei vorab die Reisepläne gemeldet und eine Genehmigung eingeholt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.

    Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls.

    Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z. B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80 Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe RKI - Startseite). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Ungarn wurden im Jahr 2018 insgesamt 215 menschliche Fälle mit einem Todesfall gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Borreliose
    Landesweit, insbesondere um den Balaton, kann es von April-Oktober zur Übertragung der FSME durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.
    Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann, die aber antibiotisch behandelbar ist.

    Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten:
    Sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen

    Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.

    Tollwut
    Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.

    Medizinische Versorgung
    Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
    Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte. Der Abschluss einer zusätzlichen Rückholversicherung sollte überlegt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

    trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ungarnsicherheit/210332

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Redaktionelle Änderungen)

    Aktuelle Hinweise

    Nach erhöhten Aktivitäten des Vulkans Ätna ist es in der Provinz Catania auf Sizilien zu mehreren Erdbeben gekommen, die zu Verletzten und Schäden an Gebäuden und Straßen führten. In Catania kann es dabei zu Unterbrechungen im Flugverkehr kommen.
    Reisende werden um besondere Vorsicht und Beachtung der Hinweise der lokalen Behörden gebeten, siehe auch Naturkatastrophen.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Naturkatastrophen
    Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommt. Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigte jüngst wie auch der Vulkan Stromboli erhöhte Aktivitäten. Informationen zu vulkanischen Aktivitäten bietet das Instituto Nazionale de Geofisica e Vulcanologia, zum Verhalten bei Erdbeben das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
    In den Wintermonaten sollten sich Reisende bei Aktivitäten in den Bergen Norditalien über die aktuelle Witterungslage informieren. Aktuelle Hinweise zur Lawinengefahr bietet für Südtirol der Landeswetterdienst von Bozen Südtirol und ansonsten die Protezione Civile. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Webseite des Automobile Club d'Italia ACI zu entnehmen.
    Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Terrorismus
    Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Italien hingewiesen und nach den jüngsten Anschlägen in Paris abermals ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere bei größeren Menschenansammlungen mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit zu bewegen.

    Kriminalität
    Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
    Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen bspw. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä. abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64, wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte wie die Hauptbahnhöfe in Mailand und Neapel, belebte Metrostationen und in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
    Reisende sollten bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich tragen, große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente im Hotelsafe lassen und wenn überhaupt, nur sichere, durch PIN geschützte Kreditkarten mitführen.
    Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen (siehe auch Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen). Alternativ können die Dateien auf mobilen Geräten abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
    Es kommt sehr häufig zu Autoeinbrüchen. Nach Möglichkeit sollten alle Gegenstände aus dem Auto mitgenommen, das Handschuhfach und auch eine evtl. vorhandene Kofferraumabdeckung geöffnet werden, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt. Sollte es tatsächlich unmöglich sein, das gesamte Gepäck etc. mitzunehmen, sollten auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise im Auto gelassen werden, auch dann nicht, wenn sie nicht auf Anhieb von außen sichtbar sind.
    Neben Einbrüchen in PKW gibt es allerdings immer wieder auch Diebstähle von Autos und Wohnmobilen mit komplettem Inhalt.In jüngster Zeit treten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom.
    Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
    In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden.
    Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien beträgt 3.000,- Euro. In diesem Zusammenhang wird von der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich abgeraten. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Grenzkontrollen
    Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich. Daher wird dringend empfohlen,dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegenoder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
    Im Hinblick auf verstärkte Kontrollen auch im Schengenraum wird allen Reisenden geraten, in jedem Fall auch bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug, Bus, Bahn usw. den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
    Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

    Straßenverkehr

    Am 14.August 2018 kam es zum Einsturz eines Teilstücks der Autobahn E80/A10 in Genua. Die Viadotto Polcevera, auch Ponte Morandi oder Ponte delle Condotte genannte Autobahnbrücke ist gesperrt. Mittelfristig ist mit Verkehrsbehinderungen im Bereich Genua zu rechnen.

    Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen, wie z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc. Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen Innenstädten, sogenannten ZTL, zone a traffico limitato ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC. Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
    Gerechtfertigte Bußgeldbescheide sollten aus Kostengründen möglichst noch vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle, da eine Zustellung an den Inlandswohnort mit einem Gebührenaufschlag verbunden ist.
    Falls der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt erscheint, sollten Reisende nach Erhalt Widerspruch einlegen, siehe hierzu Hinweise auch in deutscher Sprache unter emo.nivi.it/Faq.
    Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000,- € übersteigt, deklariert werden.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

    Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie“, z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
    Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.

    In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen unter TurismoRoma.it.

    Die Regionalregierung Sardiniens hat mit Gesetz vom 26. Juli 2017 jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 Euro bis 3.000 Euro verhängt. Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist unabhängig des Beschlusses auf Sardinien in Italien seit Langem untersagt.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes zoster).
    Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition, z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Italien wurden im Jahr 2018 insgesamt 576 Fälle mit 46 Todesfällen gemeldet. Betroffen waren der Norden des Landes und Teile Sardiniens.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Chikungunya-Fieber
    Aus der Region Lazio in und um Rom, der Küstenstadt Anzio sowie Latina wurden 2017 bereits mehr als 200 Fälle von sog. autochthonem Chikungunya-Fieber gemeldet. Ein weiterer kleiner Ausbruch mit 55 Fällen wird aus Süditalien in der Region um Guardavalle Marina gemeldet.
    Dies heißt, dass die Erkrankung durch Übertragung von infizierten, tagaktiven Stechmücken (Aedes albopictus, sog. Tigermücken) vor Ort erworben wurde. Fieber und anhaltende Gelenkschmerzen stehen als Symptome im Vordergrund (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Mückenbekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen. Gefährdet sind besonders ältere Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Menschen mit Arthritis sowie Frauen in der Spätschwangerschaft. Einzige persönliche Schutzmaßnahme ist der Schutz vor Mückenstichen (siehe Merkblatt Expositionsprophylaxe). Mit Beginn der kälteren Jahreszeit ist mit einem Rückgang der Gefährdung zu rechnen.

    Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)
    Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:
    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 15:30:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/italiensicherheit/211322

    dominikanischerepublik.jpg

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in der Dominikanischen Republik ist sehr hoch. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es in letzter Zeit einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität, der Besitz und Einsatz von Schusswaffen ist verbreitet.
    Auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche sind immer wieder unter den Opfern bewaffneter Überfälle. In Touristenzentren sind ausländische Reisende in Ferienunterkünften und im Verkehr auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. Es ist insbesondere in abgelegenen, ländlichen Gegenden – dazu gehören auch einsame Strände – erhöhte Vorsicht geboten.
    Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall sollten keine Gegenwehr geleistet und Wertgegenstände widerstandslos herausgegeben werden.
    Das Geschehen auf der Straße sollte aufmerksam verfolgt und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten, in Tanzlokalen) auf Geldbörsen und Wertsachen geachtet werden.
    Reisende sollten Abhebungen von Geldautomaten vorwiegend in geschützten Räumen – etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums – vornehmen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abheben und sich beim Abheben nicht beobachten lassen.
    Dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden sollten gemieden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten werden.
    Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen.
    Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden.
    Es wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe in der Unterkunft zu lassen und wichtige Dokumente (z. B. Flugschein, Reisepass, Führerschein) nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.
    In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende Stoffe („K.-O.-Tropfen“) untergemischt werden.
    Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Reisende in die Dominikanische Republik in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Das dominikanische Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias) bietet eine App („AlertaCOE“) mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen den einzelnen Provinzen an.
    Die Dominikanische Republik liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Sprache
    Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch, möglich.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Abseits der Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht.
    Im Straßenverkehr ist wegen der im Land üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch.
    Von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung wird abgeraten. Gewaltsame Raubüberfälle sind nicht auszuschließen und die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht fahren, sowie durch Straßenschäden auf den nicht beleuchteten Landstraßen ist bei Dunkelheit höher als tagsüber. Fahrten über Land sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird.

    Anmietung von Kfz
    Beim Mieten von Kraftfahrzeugen ist Vorsicht geboten, da auch Mietwagen gestohlen werden. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ist vor Anmietung zu achten, da nach dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen und die örtlichen Versicherungen grundsätzlich nicht für diesen Verlust haften.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt, jedoch ist die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfehlenswert.

    Erwerb von Immobilien, Time-Sharing-Objekte oder Clubmitgliedschaften, Investitionen
    Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte nicht übereilt und keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von „Clubmitgliedschaften“, bei denen man als Clubmitglied time-sharing-ähnliche Rechte erwirbt. Vor Angeboten unseriöser Makler, Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt.
    Es sind Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Anleger mit hohen Gewinnmöglichkeiten von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen, die sich als Briefkastenfirmen in der Dominikanischen Republik herausstellten, angelockt wurden. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (z.B. Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten vor Ort oder in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten für eine mögliche Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut die eigenen Aufenthaltsorte und -zeiten nachweisbar dokumentiert sein.
    Devisen sollten nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro auch bei den Geschäftsbanken vor Ort möglich. Dominikanische Banken können den Umtausch von 200,- oder 500,- Euro-Scheinen ablehnen. Es wird daher empfohlen, kleinere Banknoten mitzuführen. Auf der Straße sollten Devisen auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, an denen mit der Bankkarte Bargeld gezogen werden kann.

    Versorgung im Notfall
    Reisende in die Dominikanische Republik sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
    Es existiert mit der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus. Es wird daher dringend dazu geraten, bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten zu klären und sich von der Klinik verbindlich bestätigen zu lassen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen und das Verlassen des Krankenhauses ungehindert möglich sein wird.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Nach Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde (Dirección General de Migración) müssen ausländische Reisepässe bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

    Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen kein Visum. Der Preis für die bisher bei Einreise zu erwerbende Touristenkarte wird inzwischen in den Flugpreis integriert, der Erwerb bei Einreise entfällt damit.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
    Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

    Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.
    Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörden kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

    Ausreisegebühr
    Die bei Ausreise zu entrichtende Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/€ ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Nur in wenigen Fällen ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.

    Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen
    Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

    Weitere touristische Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
    Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden.
    Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen.
    Nach Drogenkurieren wird – zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo – gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

    Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.

    Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.

    Medizinische Hinweise

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Dominikanische Republik mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist sehr gering.
    Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts.

    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Eine Choleraimpfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z. B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Im Jahr 2018 sind mehr als 1000 gesicherte Fälle aufgetreten.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Chikungunya
    Seit April 2014 gibt es wie in anderen Teilen der Karibik auch bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik.

    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Malaria
    In den letzten Wochen des Jahres 2018 ist es zu einer Zunahme von Malariaerkrankungen gekommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um die potentiell gefährliche Malaria tropica durch Plasmodium falciparum. 2018 wurden mehr als 400 Malariaerkrankungen bestätigt.
    Betroffen sind La Ciénaga, die Gegend um Hato Nuevo, Nigua und La Guáyiga und Santo Domingo West.

    Eine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann jedoch nach reisemedizinischer Beratung die Mitnahme einer Notfallmedikation sinnvoll sein.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellentien auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Ciguatera
    Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.

    HIV/Aids
    Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Tollwut
    In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden.

    Medizinische Versorgung
    Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z. T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

    Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken - unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung - eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Anderenfalls wird eine Privatklinik in aller Regel keine Diagnostik oder Behandlung vornehmen, siehe auch Versorgung im Notfall.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org).

    Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 14:15:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/dominikanischerepubliksicherheit/206146

    frankreich.jpg

    Einschließlich Französische Überseedepartments

    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise

    Aktuelle Hinweise

    In den letzten Wochen ist es in Frankreich zu weitreichenden Protesten mit Straßenblockaden gekommen. Dabei gab es insbesondere an Samstagen in Paris, aber auch in anderen Städten teilweise gewalttätige Ausschreitungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Geschäften.
    Reisende sollten sich umsichtig verhalten, Demonstrationen meiden und mit Straßensperren und anderen Behinderungen rechnen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr z.B. auf der Webseite der Pariser Verkehrsbetriebe zu informieren und sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten zu vergewissern.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Terrorismus

    Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge geworden: Anschlag auf das Redaktionsbüro von Charlie Hebdo im Januar 2015, Anschläge in Paris im November 2015 und in Nizza am 14. Juli 2016 sowie Angriffe auf Polizisten auf der Avenue des Champs-Élysées in Paris am 20. April und 19. Juni 2017. Am 11. Dezember 2018 wurde ein Angriff auf dem Weihnachtsmarkt in Straßburg verübt. Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist sehr angespannt.
    Reisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weiterhin wird empfohlen, sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen, informiert zu halten.
    Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.

    Kriminalität
    Paris und die großen Städte und dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu stehlen. Besondere Vorsicht gilt auch in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, im Fernverkehr vor allem in Nachtzügen Richtung Südfrankreich.
    Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren, das Fahrzeug verriegelt zu lassen und nicht unbewacht abzustellen.
    Reisenden wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.
    Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
    Es wird dringend angeraten, vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.

    Reisen nach Korsika
    In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
    Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

    Reisen in die französischen Überseegebiete
    Der Hurrikan „Irma“ hat im September 2017 insbesondere auf den Karibikinseln St. Martin und St. Barthélemy sehr schwere Schäden verursacht. Die Arbeiten für den Wiederaufbau auf St. Martin dauern noch an, aktuelle Informationen bietet Gouvernement.fr.
    Von einigen französischen Überseedepartments wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Reisende speziell in ärmeren Gegenden wird zu besonderer Vorsicht geraten.
    Reisenden auf die französischen Antillen wird empfohlen, nicht nur einen Personalausweis, sondern auch einen gültigen Reisepass mit sich zu führen, da die Weiterreise auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) nur mit Reisepass möglich ist.

    Naturkatastrophen
    Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten sich über die Medien und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen sie sich aufhalten, fortlaufend informieren und Anweisungen der Behörden befolgen. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
    Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten. Aktuelle Hinweise erhalten Reisende auf Météo France. Warnhinweise der französischen Behörden sollten unbedingt beachtet werden.

    In den Wintermonaten sollten sich Reisende bei Aktivitäten in den französischen Alpen über die aktuelle Witterungslage informieren. Aktuelle Hinweise auf Lawinengefahr bieten Météo France sowie die Verwaltungen der einzelnen Wintersportorte. Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere stets aktuelle Informationen zum Verkehr sind der Webseite Bison Futé zu entnehmen.

    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison, im Indischen Ozean von Januar bis April, im Südpazifik von November bis April, so dass in dieser Zeit mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.
    Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
    Reisende nach Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy, nach La Réunion und Mayotte, nach Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien sowie nach Korsika und an die französische Mittelmeerküste werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Neu-Kaledonien und Wallis-et-Futuna sowie die karibischen Überseegebiete liegen in seismisch aktiven Zonen, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Zuständige Auslandsvertretung für die französischen Überseedepartments
    Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedepartments Frankreichs.
    In Papeete (Tahiti, Französisch Polynesien), Baie-Mahault (Guadeloupe), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch Guyana) und Lamentin (Martinique) werden ggf. von Baie-Mahault (Guadeloupe) mit bedient.

    Grenzkontrollen
    Bis mindestens Ende April 2019 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden. Reisende sollten ständig ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen (s. auch unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
    Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen und Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
    Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
    Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
    Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
    Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
    Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues“) hin.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
    Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
    In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch „Crit’Air“) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Französische Umweltplaketten können, auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge, anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren über Certificat-Air.gouv.fr bestellt werden. Nähere Informationen unter Bison-Fute.Equipement.gouv.fr.
    Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder mit einem Hubraum über 50 ccm sind in Frankreich ausnahmslos verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen (auch Touristen). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte , La Réunion, Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Neu-Kaledonien
    In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.
    Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen (derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel (Sint Maarten, Flughafen Juliana).

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.

    Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,- € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden.

    Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.

    Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter www.douane.gouv.fr (nur in Französisch).

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere straftrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden die französischen Überseegebiete Französisch Guayana und St. Martin mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes zoster).
    Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
    In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus Frankreich wurden 2018 insgesamt 27 menschliche Fälle gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
    Eine Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Dengue-Fieber
    Vereinzelt können Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich übertragen werden. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert. Weitere Informationen zu den Übersee-Departements siehe unten.

    Bilharziose
    Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw. Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden.

    Medizinische Versorgung
    Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Departements
    Das Auswärtige Amt empfiehlt vor Reisen in die französischen Übersee-Départements, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

    Regionenspezifische Impfempfehlungen und Hinweise siehe unten.

    Durchfallerkrankungen
    Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten häufiger auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise in die französischen Übersee-Départements wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Französisch Guayana
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Es muss aktuell landesweit mit einer Übertragbarkeit von Gelbfieber gerechnet werden.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko in den Gebieten der Grenzflüsse Maroni (im Westen) und Oipoque (im Osten). Ein geringes Risiko besteht südlich des Küstenstreifens, malariafrei ist die Küste (Cayenne, Kourou) und die Ile de Diable.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
    In Französisch Guyana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    Martinique
    Impfschutz

    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s. u. www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaria
    Martinique gilt als malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    Guadeloupe
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (siehe unter www.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaria
    Guadeloupe gilt als malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    St. Barthelemy
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaria
    St. Barthelemy gilt als malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    St. Martin
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaria
    St. Martin gilt als malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    Französisch Polynesien und Neukaledonien
    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s.u. www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaria
    Französisch Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    La Réunion
    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

    Malaraia
    La Réunion ist malariafrei.

    Chikungunya und Dengue s.u.

    Mayotte
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Offiziell wird auch bei einem Transit in einem Gelbfieberendemiegebiet unter 12 Stunden keine Impfung verlangt, es gibt jedoch Hinweise, daß dies nicht durchgängig am Flughafen bekannt ist.

    Malaria
    Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die meisten Fälle sind importiert.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe die Mitnahme einer Notfallselbstmedikation sinnvoll. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Dengue-Fieber und Chikungunya in den französischen Übersee-Departements
    Beide Viruserkrankungen werden von der tagaktiven Aedes-Mücke übertragen.
    Dengue geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Chikungunya-Fieber verläuft ähnlich und vorrangig z.T. mit langanhaltenden Gelenkschmerzen.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung bei Dengue zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
    Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während und nach den Regenzeiten. Für beide Viruserkrankungen gibt es keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, daher ist Mückenschutz die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Aufgrund der verschiedenen, mückengebundenen Infektionsrisiken in den französischen Übersee-Départements wird allen Reisenden empfohlen,

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

    • tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,

    • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsulta­tion eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufent­halten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmedi­ziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 14:00:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/frankreichsicherheit/209524

    kolumbien.jpg

    Letzte Änderungen:
    Allgemeine Reiseinformationen (Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete wird – mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht - dringend abgeraten:
    - Norte de Santander
    (mit Ausnahme der Hauptstadt Cúcuta)
    - Arauca (mit Ausnahme der gleichnamigen Hauptstadt)
    - Vichada (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Carreño)
    - Guainía (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Inírida)
    - Guaviare (mit Ausnahme der Hauptstadt San José del Guaviare)
    - Caquetá (mit Ausnahme der Hauptstadt Florencia)
    - Östliche und südliche Teile von Meta (mit Ausnahme der Tourismusregion Caño Cristales)
    - Putumayo (mit Ausnahme der Hauptstadt Mocoa)
    - Nariño (außer der Hauptstadt Pasto und dem Grenzübergang Ipiales)
    - Südlicher Teil des Valle del Cauca
    - Chocó
    (außer dem Küstenstreifen zwischen Nationalpark Utría und Punta Arusi)
    - Ländliche Regionen im Norden von Antioquia
    - Süd-Córdoba
    und
    - Süd-Bolívar

    Terrorismus
    Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Verbliebene Guerillaorganisationen (ELN, EPL), FARC-Dissidenten sowie weitere Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verüben jedoch nach wie vor Gewalttaten und liefern sich Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in dem entstandenen Machtvakuum. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenökonomie, illegaler Bergbau, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv und gehen aggressiv gegen Eindringlinge bzw. potentielle Opfer vor.
    In den Grenzregionen Kolumbiens wird um besondere Vorsicht gebeten. Dort ist in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten mit schwacher Infrastruktur die staatliche Kontrolle weiterhin nicht gewährleistet. In den o.g. Regionen sind Entführungen, Raub und andere Gewaltdelikte bis hin zu offenen Kämpfen krimineller Banden sowie Anschläge auf die Staatsgewalt jederzeit möglich. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden.
    Terroristische Anschläge auf touristische Ziele sind mit Ausnahme eines Anschlags in einem Einkaufszentrum in Bogotá in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Der Friedensschluss mit der FARC sollte jedoch nicht dazu verleiten, die weiterhin bestehenden Gefahren durch kriminelle Akteure insbesondere außerhalb der Großstädte zu unterschätzen.

    Demonstrationen
    Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in großen Städten in Kolumbien jederzeit stattfinden. Gewalttätige Ausschreitungen sind dabei nicht auszuschließen. Auch kann es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Straßenblockaden kommen, wie vor Grenzübergängen zu Nachbarstaaten wie Ecuador. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.

    Kriminalität
    In den Großstädten (Bogotá, Medellin, Barranquilla, Cali, Cartagena, Santa Marta usw.) ist die Sicherheitslage mit der in anderen lateinamerikanischen Metropolen vergleichbar.
    Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren. Selbst tagsüber muss auch in belebten Straßen mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr der Gewaltanwendung.
    Reisende sollten bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen in größeren Städten meiden und abseits der Touristenzentren nicht alleine unterwegs sein, insbesondere wenn keine Ortkenntnisse vorhanden sind. Bei einem Überfall sollte auf keinen Fall Widerstand geleistet werden.
    Bei Menschenansammlungen wie z.B. in Einkaufzentren, auf Märkten, an Flughäfen oder Busbahnhöfen sollte besonders gut auf Wertgegenstände und Gepäck geachtet werden, auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck sollte verzichtet und Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mitgenommen werden.
    Taxis sollten nicht am Straßenrand angehalten, sondern stets per Telefon- oder Internetservice (z.B. die Taxi-App EASY TAPPSI) bestellt oder Taxis an den autorisierten Taxiständen benutzt werden. Andernfalls besteht Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. In letzter Zeit widerfuhr dies orts- und sprachkundigen Fahrgästen sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá. Eine sicherere Alternative für die Fahrt vom Flughafen ist ein Limousinenservice (im internationalen Ankunftsbereich buchbar) oder ein Hoteltransfer.
    Sowohl auf Fahrten als Anhalter als auch auf die Mitnahme von Anhaltern sollte verzichtet werden. Fahrzeuge sollten stets auf bewachten Parkplätzen abgestellt und keine Wertsachen oder Taschen sichtbar im Auto gelassen werden.
    Getränke, Esswaren, Süßigkeiten oder Zigaretten sollten nicht von Fremden angenommen und Essen/Getränke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Auf diese Weise werden Opfern sog. „K.O.-Tropfen“ oder ähnliche Mittel verabreicht. Insbesondere in Bogotá häufen sich diese Fälle in letzter Zeit.

    Landminen
    Neben dem Gewaltpotential geht Gefahr von Landminen aus. Befestigte Straßen (=Teerstraßen, regelmäßig befahrene Schotterpisten) sollten daher außerhalb von Ortschaften nicht verlassen werden. Schon wenige Schritte neben der Piste besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter DescontaminaColombia.

    Naturkatastrophen
    Kolumbien liegt in einer seismisch aktiven Zone. Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit erhöhter Erdbebengefahr zu rechnen. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    Bei Reisen in die unmittelbare Umgebung von Vulkanen sollten die Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte beachtet werden. Hinweise zu vulkanischen Aktivitäten gibt der Servicio Geológico Colombiano.
    Der im Bau befindliche Staudamm Hidroituango am Rio Cauca, ca 170 km nördlich von Medellin, ist möglicherweise einsturzgefährdet. Sollte es zu einem Dammbruch oder Abrutschen des begrenzenden Gebirgszugs kommen, ist mit einer enormen Flutwelle zu rechnen. Die Gemeinden Puerto Valdivia, Puerto Antioquia, Cáceres und Taraza wurden zeitweilig evakuiert. Reisende sollten die betroffene Gegend am nördlichen Ende der westlichen Kordilleren derzeit möglichst meiden. Bei notwendigen Reisen in die Region ist das Einholen aktueller Informationen zur Gefährdungseinschätzung sowie Notfallplanung angeraten.
    Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt. Aktuelle Informationen zu regionalen Überschwemmungen und Erdrutschen nach schweren Regenfällen sind bei der kolumbianischen Behörde für nationalen Katastrophenschutz UNGRD erhältlich.
    An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in dieser Küstenregion werden um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Drogenkuriere
    Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Besondere Vorsicht gilt bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen, ebenso sollten Reisende kein Gepäck für Fremde mitnehmen und den Inhalt des eigenen Gepäcks kontrollieren, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen

    Sprache
    Grundkenntnisse der spanischen Sprache sind empfehlenswert, Fremdsprachenkenntnisse sind außerhalb der Touristenzentren wenig verbreitet.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein dichtes Netz von Inlandsflügen und Autobusverbindungen. Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
    Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Überfälle, Entführungen und Unfällen, und es muss mit langen Fahrtzeiten gerechnet werden. Unauffällige Fahrzeuge sollten bevorzugt werden.
    Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb zu einer gründlichen Planung und Prüfung aktueller Lagen geraten wird. Trinkwasser und bei Fahrten durchs Gebirge warme Kleidung sollten für den Fall einer unvorhergesehenen Fahrtunterbrechung immer mitgeführt werden.
    Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr sollten Nachtfahrten (auch mit Bussen) im ganzen Land vermieden werden. Reisen im Land sollten stets gut vorbereitet werden, Transportmittel und Übernachtungsmöglichkeiten im Voraus feststehen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte entsprechend der Aufenthaltserlaubnis zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Grenzgebiet zu Venezuela
    Die Grenze zwischen Kolumbien und Venezuela ist an den Hauptübergangsstellen für Fußgänger tagsüber geöffnet. Gleichwohl bleibt bei Reisen in die Grenzregion zu Venezuela Vorsicht geboten, eine Grenzüberquerung mit Fahrzeug ist nicht möglich. Die Sicherheitslage im Grenzgebiet ist derzeit u.a. wegen der Vielzahl venezolanischer Flüchtlinge besonders volatil.
    Durch die Zunahme von (durchreisenden) Flüchtlingen aus Venezuela kann es an allen Grenzübergangsstellen des Landes bisweilen zu längeren Wartezeiten bis hin zu vorübergehender Schließung kommen.

    Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks
    Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis der Gelbfieberimpfung Pflicht.
    Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogota sowie in diversen Impfzentren möglich, gültiger Impfschutz entsteht aber erst nach 10 Tagen.
    Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5000 Metern und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht. Rettungsflüge und ein Mobilfunkempfang sind vielerorts nicht möglich.
    Für Notfälle sollten alternative Kommunikationsmittel wie ein Satellitentelefon oder ein anmietbares Notrufsystem wie z.B. SPOT mitgeführt werden. Vor Aufbruch sollten beim Veranstalter bzw. lokalen Führer Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall eingeholt und sich nicht mit beschwichtigenden Worten hierzu oder zum Schwierigkeitsgrad zufrieden gegeben werden.
    Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.
    Weitere Informationen gibt es unter Parques Nacionales Naturales de Colombia.

    Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien
    Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion an Zeremonien, z.B. zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzigene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). Euro können bei Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa- und Mastercard) ist weit verbreitet, auch ist das Abheben am Geldautomaten damit in der Regel möglich. Dort sollte besondere Vorsicht gelten, Automaten sollten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte überprüft werden. Abhebungen sollten nur tagsüber, in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren und möglichst in Begleitung erfolgen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und noch mindestens für die vorgesehene Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.

    Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls kann es zu Einreiseproblemen kommen.

    Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise nur mit schriftlicher, notarieller Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt. Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage. Bei Einreise auf dem Landweg, z.B. mit Bus, muss unbedingt auf die Anbringung des Einreisestempels geachtet werden, da es andernfalls Probleme bei der Ausreise gibt. Gerade an der Grenze von Ecuador nach Kolumbien lassen Überlandbusse sich gern „durchwinken“, ohne ihren Fahrgästen Zeit für die Einreiseformalitäten zu lassen.

    Reisende, die über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben wollen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

    Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, ist die Botschaft von Kolumbien in Berlin mit der Frage zu kontaktieren, ob ein Visum für den Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist.

    Einreise aus/über Brasilien
    Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kolumbien. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften

    Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar möglich.

    Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Drogen
    Gelegentlich werden Reisende gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Reisende sollten daher kein Gepäck für Fremde mitnehmen und den Inhalt des eigenen Gepäcks kontrollieren.
    Es kommen immer wieder Fälle vor, in denen das Gepäck mit anderen Labels versehen wird. Die Banderole wird im Gepäckbereich des kolumbianischen Abflughafens vom Koffer eines Reisenden entfernt und an einem mit Kokain gefüllten Koffer angebracht. Am Zielflughafen (in Europa) wird der Koffer von einem Komplizen vom Band genommen. Sollte der Koffer jedoch zuvor von der Drogenfahndung entdeckt werden, ist der Reisende in Erklärungsnot, dass es sich bei dem sichergestellten Gepäckstück nicht um den von ihm selbst aufgegebenen Koffer handelt. Ein Foto, direkt an der Gepäckaufgabe mit sichtbarer Banderole aufgenommen, kann den Beweis erleichtern.

    Reisende müssen an den Flughäfen mit eingehenden Kontrollen des Gepäcks und mit körperlichen Durchsuchungen rechnen.

    Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt ein unabhängiger Zeuge hinzugezogen werden. Drogenbesitz und –schmuggel wird mit hohen Haftstrafen geahndet, die Haft muss in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.

    Medizinische Hinweise

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Kolumbien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Kolumbien verlangt bei der direkten Einreise aus Deutschland zwar keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung, dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt.

    Hierzu gehören Gebiete unterhalb 2.300m in den Departments von Amazonas, Antioquia, Arauca, Atlántico, Bolivar, Boyacá, Caldas, Caquetá, Casanare, Cauca, Cesar, Córdoba, Cundinamarca, Guainía, Guaviare, Huila, Magdalena, Meta, Norte de Santander, Putumayo, Quindio, Riasaralda, San Andrés, Providencia, Santander, Sucre, Tolima, Vaupés und Vichada; den Städten von Acandí, Juradó, Riosucio und Unguía im Department Choco, den Städten von Albania, Barrancas, Dibulla, Distracción, El Molino, Fonseca, Hatonuevo, La Jagua del Pilar, Maicao, Manaure, Riohacha, San Juan del Cesar, Urumita und Villanueva im La Guajira Department.
    Ein niedriges Expositionspotential existiert für Gelbfieber auch in den Departments von Cauca, Nariño und Valle de Cauca, dem zentralen und südlichen Choco Department und den Städten von Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín.
    Gelbfieber wird in Gebieten oberhalb von 2.300 m, inkl. den Stadtgebieten von Bogotá und Uribia im La Guajira Department, nicht übertragen.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Chikungunya
    Für Kolumbien wie auch zuvor schon in anderen Gebieten der Karibik und den angrenzenden Ländern wurden bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya gemeldet.
    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie das Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten

    Dengue
    Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Malaria
    Ein geringes Risiko für Malaria besteht im ganzen Land unterhalb von 1.600m Höhe, ein sehr geringes Risiko in den ländlichen Gebieten im Norden.
    Als Malaria-frei gelten die großen Städte, S. Andres und Providencia.
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall eine Chemoprophylaxe bzw. Standby-Medikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

    Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
    In Kolumbien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

    Vor einer Reise nach Kolumbien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Akkordeon


    Fri, 28 Dec 2018 12:00:00 +0100 - Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

    Quelle : https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kolumbiensicherheit/201516

    Ein Beitrag aus den PHILIPPINEN REISEN – ORTE

    CAMARINES NORTE

    TOURISTISCHE BESCHREIBUNG DER PROVINZ CAMARINES NORTE

    Die Provinz Camarines Norte gehört zu den sechs Provinzen der Bicol Region. Camarines Norte liegt an der nördlichen Küste der Bicol Halbinsel, welche den südöstlichen Teil von Luzon bildet. Zwölf Gemeinden bilden mit Daet als Provinzhauptstadt die Provinz Camarines Norte. Im Norden wird die Provinz vom Pazifik, im Osten von der San Miguel Bay, im Westen von der Lamon Bay und im Süden von der Provinz Quezon und Camarines Sur begrenzt.

    Ihren Namen hat die Provinz Camarines Norte von dem spanischen Wort „camarin“, was soviel wie Lagerhaus oder Reiskammer bedeutet. Die beiden Provinzen Camarines Norte und Camarines Sur waren einst ein zusammengehörendes politisches Gebilde mit dem Namen Ambos Camarines bis zum 3. März 1919…

    …weiterlesen –>

    Quelle:

    PHILIPPINEN REISEN

    PHILIPPINEN REISEN


    Wed, 02 Jan 2019 07:55:14 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : REISEN: Provinzvorstellung – CAMARINES NORTE – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    Es ist der 01. Juni 2018 und kurz vor Schulbeginn in den Philippinen.

    Die Stadt, die Malls, die Einkaufszentren und Kaufhäuser sind voll mit Kunden, die Schulsachen einkaufen.

    Auf der Suche nach der passenden Musik für dieses kurze Video über einen Einkauf in der Mall, stolperte ich über dieses Lied „Was machst du, wenn die Erde brennt? Dazu viel mir ein, dass ein Großteil der Weltbevölkerung in den Konsumtempel beim Shopping sein wird. (Nur so ein Gedankengang.)

    VIDEO HIER ANSCHAUEN –>

    Mehr Videos Quelle:

    Die Philippinen im Video


    Wed, 02 Jan 2019 07:12:23 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : EINKAUF FÜR DIE SCHULE – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    DAS AKTUELLE FOTO DES TAGES FÜR DEN 02. JANUAR 2018

    BERGWANDERUNG MIT HUNDEN

    Direkt hinter unserem Haus beginnen die Hügel und Berge in die wir gerne einmal mit einigen von unseren Hunden zum Wandern aufbrechen. Da ist es möglich zwischen dem Dorf F.S. Catanico am Fluss, dort den Weg in die Berge zu nehmen und irgendwann die Zivilisation hinter sich zu lassen. Man wandert auf ausgewaschenen und zugewachsenen Wegen, die einst für den Bau einer Überlandleitung gemacht wurden. Danach befindet sich der Wanderer alleine für viele Kilometer auf dem Kamm einiger Hügel die bis zu 550 Meter dort aufragen. In der Mitte des Weges irgendwo im Niergendwo befindet sich das Haus des Waldhüters mit seiner Familie. Dort sind wir immer herzlich willkommen, sind wir doch für diese Menschen eine nette Abwechslung in der Einöde. Danach geht es dann hinab in das Bergdorf Malasag. Von dort geht es dann für uns die Bergstraße hinunter nach Hause.

    Genau mit dem gleichen Foto beginnt ein Foto- und Erlebnisbeitrag in meinem Philippinen Blog

    Bergwanderung hinterm Haus

    Quelle:

    Philippinen Fotos

    verlinkt mit interassanten dazu passenden Beiträgen


    Wed, 02 Jan 2019 06:19:29 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : BERGWANDERUNG – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    LUCENA CITY / QUEZON / PHILIPPINEN – Das Sacred Heart College, die älteste katholische Schule der Stadt, ist am Neujahrstag gegen 9 Uhr abgebrannt.

    Anwohner wurden durch dicken schwarzen Qualm erschreit, der aus dem Verwaltungsgebäude drang.

    Fast tausend Anwohner schauten dem enormen Feuer zu, als das Gebäude immer mehr von den Flammen eingenommen wurde, welches auch die Räumlichkeiten für den Computerraum, die Kapelle und die Schlafsäle der Nonnen beherbergte.

    Starke Winde fachten das Feuer an, welches dann schnell auf die danebenliegenden Klassenräume der Grundschule übersprangen. Wegen dem Wind hatte die Feuerwehr große Mühe die Flammen unter Kontrolle zu bekommen.

    Das Sacred Heart College auf der Merchan Street wurde im April 1884 erbaut und von Nonnen betrieben.

    Quelle: Manila Times


    Wed, 02 Jan 2019 03:50:15 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : Älteste katholische Schule in Lucena abgebrannt – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    MANILA / PHILIPPINEN – MALACAÑANG lies am Dienstagmorgen verlauten, dass man sehr erfreut sei über das Ergebnis der letzten Umfrage von Social Weather Statation (ein nicht gerade Duterte freundlich gesonnenes Umfrageinsititut) in der 9 von 10 Filipinos das Jahr 2019 mit Hoffnung entgegenschauen.

    In einer Erklärunge sagte Palastsprecher Salvador Panelo, as Umfrageergebnis zeige tatsächlich, dass die stille Mehrheit im Lande sich nicht von den bösen Zungen einiger, weniger beieindrucken lassen.

    Zudem beweise es, dass der Zerstörungsjob und das negative Klima, welches seine Gegner zu verbreiten versuchen, bei dem größten Teil der Bevölkerung nicht ankomme.

    Quelle: Manila Times


    Wed, 02 Jan 2019 03:17:14 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : Neujahrsumfrage Beweis der stillen Mehrheit – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    SIAYAN / ZAMBOANGA DEL NORTE / PHILIPPINEN – Anklage wegen Mordes und Brandstiftung hat das NBI vor dem Justizministerium gegen Bürgermeisterin Flora Villaros von Siayan, in der Provinz Zamboanga del Norte und ihren Personenschützer Ernesto Lumocso, sowie den Barangaycaptain von Poblacion Josecor Gepolongca und Roy Bolayong eingeriecht.

    Die vier werden beschuldigt für die Tötung durch Erstechen von Restituto0 Sasuman, ebenfalls von Siayan, mit dem Villarosa einen laufend Landdisput hatte.

    Der Mord an Sasuman vom 17. Sept. 2017 wurde durch das NBI als aufgeklärt bezeichnet, nach dem Lumosco und Bolayong die Tat zugegeben und ausgesagt hatten, sie hätten das Mordopfer entführt und hätten ihn dabei die Hände gefesselt und seine Kopf mit Stoffe eingehüllt und ihn zu einer Überflutungsbrücke in Barangay Polayo gebracht. Dort hätten sie mehrmals auf ihn eingestochen um dann zu seinem Haus zu gehen und dieses anzuzünden.

    Die Schwester des Mordopfers und sein Neffe konnten aus dem brennenden Haus fliehen.

    Quelle: Manila Times


    Wed, 02 Jan 2019 02:53:58 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : Bürgermeisterin und weitere wegen Mordes und Brandstiftung angeklagt – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    PHILIPPINEN – Genau das sagte der ehemalige Präsidentenberater Christopher Lawrence „Bong“ Go am heutigen Dienstag und hieß die Umfrageergebnisse der Social Weather Station, mit den 74 Prozent der erwachsenen philippinischen Bevölkerung mit der Arbeit von Präsident Rodrigo Duterte zufrieden sind.

    Er sagte, das Ergebnis zeige sehr deutlich, dass die große Mehrheit der Filipinos Vertrauen darin haben, dass Präsident Duterte ihre Lebensqualität verbessern kann.

    Quelle: Manila Times


    Wed, 02 Jan 2019 00:48:04 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : Umfrage rechtfertigt Dutertes Krieg gegen Drogen – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN

    PHILIPPINEN – Die Anzahl der Todesopfer, welche durch die Auswirkungen von Tropentief Usmann in den Philippinen ums Leben gekommen sind, ist auf 75 angestiegen und es werden immer noch 16 Personen vermisst, gab der philippinische Katastrophenschutz am Montag bekannt.

    Schäden in der Landwirtschaft belaufen sich zur Zeit auf 300 Millionen Pesos, sagt das Landwirtschaftsministerium. Betroffen sind die Provinzen Quezon, Oriental Mindoro, Albay, Camarines Norte, Camarines Sur, Catanduanes, Sorsogon, Masbate und Samar mit 12.858 Hektar die 9,622 Bauern gehören.

    Auf dem Foto ist eine Frau zu sehen, die vor ihrem beschädigten Haus in der Gemeinde Lope de Vega in Northern Samar steht.

    Quelle: Manila Times


    Wed, 02 Jan 2019 00:31:47 +0000 - PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN



    Quelle : Anzahl der Todesopfer durch Tropentief Usmann auf 75 gestiegen – PHILIPPINEN NACHRICHTEN & MAGAZIN